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News: Milliardenschwerer Irrtum

GEZ auf Internet-PC rechtswidrig?

Redaktion / 28 Antworten / Flachansicht Nickles

akademie.de weist darauf hin, dass bei gewerblicher Nutzung von Internet-tauglichen PCs dann keine GEZ-Gebühr fällig wird, wenn auf dem Grundstück bereits ein angemeldetes Gerät steht, also ein Radio oder TV-Gerät.

Wenn an einem Standort wie einem "Gewerbehof" mehrere Firmen auf einem Grundstück ansässig sind und eine davon ein Radio angemeldet hat, brauchen alle anderen dies nicht mehr zu tun. Es reicht auch, wenn der Hausmeister ein Radio angemeldet hat.

Offensichtlich sieht die Bundesregierung das genau so, wie der Pressemitteilung zu entnehmen ist.

Noch im August 2007 versuchte die GEZ per Abmahnung zu verhindern, dass akademie.de diese Meinung verbreitet, nun scheint sie ihre Meinung geändert zu haben.

Quelle: Pressrelations

Crazy Eye JunkMastahFlash „Ich hätte jetzt mal ne gut GEZ Frage, weil die Säcke mich am Telefon kassiert...“
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Zählen zu dem Haushalt auch Autoradios ?

Ja, eigentlich ein Wunder ich hätte mir vorstellen könnend as die GEZ das gerne getrennt berechnen würde, wie eine Wochenenddomizil.

Der hat mich nämlich auf mein Autoradio festgenagelt, welches nach meinen Angaben nur noch Kasetten abspielt, weil der Radioempfänger kaputt ist und ich ja sowieso keine Antenne mehr hab (Weil geklaut).

Du mußt dir das Autoradio professionell kaputtmachen lassen(beim TV kostet das ~60€), bis dies geschehen ist gilt selbst ein Fernseher mit eingetretener Bildschirm auf den Dachboden als GEZ entfänger(beim radio ist es ähnlich, der tuner alleine würde reichen Boxen braucht doch eh keiner^^)
99% ACK! Olaf19