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Eine Ballonfahrt die ist lustig :-(

hexagon / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

mit Datum vom 20.10.2005 wurde mir zum 50 Geburtstag eine Ballonfahrt geschenkt. Bis heute kam noch kein Termin zu stande.

Anbei die Mail die ich heute an diesen Verein geschrieben habe:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
am 20.10.2005 habe ich ein Ticket mit der Nummer 45857 erworben. Seit dem Tag an versuche ich nun bei Ihnen einen Termin zu bekommen. Bis heute jedoch wurde "JEDER" Termin wegen dem Wetter abgesagt. Manchmal mit Recht wie ich meine. Den letzten Termin den Sie abgesagt hatten war eine Morgenfahrt am 15.07.2007.
Auf Ihrer Hotiline wurde mir gesagt, dass der Termin wegen "schlechter Sicht" abgesagt werden muss. Wenn ich jedoch aus dem Fenster schaue, kann ich keine schlechte Sicht feststellen.
So langsam habe ich den Eindruck, als wenn Sie garkein Interesse zeigen eine Gegenleistung zu erbringen, geschweige denn, überhaupt im Besitz eines Ballons zu sein, sondern nur Geld zu kassieren.
Bitte teilen Sie mir mit, wie ich das Geld zurück fordern kann incl. 4% Zinsen plus 20 Euro Aufwandentschädigung.
Falls wir uns nicht auf diesem Weg einigen können, werde ich anderweitig von meinen Rechten Gebrauch machen müssen.
Ich setze Ihnen hiermit eine Frist bis zum 19.07.2007 eine Stellung schriftlich und auf dem Postweg zu diesem Vorgang abzugeben. Maßgebend ist das Datum des Poststempels. Bitte reden Sie sich nicht heraus "...... wir wollen ja fahren, aber wir dürfen nicht". Diese Ausrede akzeptiere ich nicht mehr.

Mit freundlichen Grüßen.....
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MfG. Hexagon

Verjährungsfrist peterson
Schluckauf hexagon „Eine Ballonfahrt die ist lustig :-(“
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Eine Email ist nicht rechtwirksam. Du solltest einen Brief per Einschreiben mit Rückschein schicken. Am besten mit einem Zeugen der den Inhalt des Briefes bezeugen kann und ggf. ebenfalls als Zeuge unterschreibt. In diesem Brief mußt Du dem Anbieter eine Frist zur Einlösung seiner Schuld geben. Üblicherweise wären das 14 Tage. Bei einer Ballonfahrt würde ich dem Anbieter eine längere Frist von mindestens 4 Wochen einräumen, da eine Einlösung aus verschiedenen Gründen wie eben z. B. witterungsbedingt u. U. tatsächlich nicht fristgerecht möglich sein könnte.

In diesem Brief solltest Du die Einlösung des Gutscheins, oder alternativ die Rückzahlung des Kaufpreises zzgl. Zinsen fordern. Von Unterstellungen und unsachlichen Bemerkungen wie z. B. "geschweige denn, überhaupt im Besitz eines Ballons zu sein," solltest Du in diesem Brief aber unbedingt Abstand nehmen. Du kannst aber durchaus damit drohen nach Ablauf der Frist deinen Anwalt mit der Vertretung deiner Interessen zu beauftragen.

Nach Ablauf der Frist kannst Du dich dann auch an einen Anwalt deines Vertrauens wenden, da Du dann ein einklagbares Recht auf Pflichterfüllung hast. Rechtschutzversicherung wäre hierbei natürlich von Vorteil.

Hinweis: Ich bin kein Jurist und nicht berechtigt eine Rechtsberatung zu leisten. Ich habe lediglich meine Meinung innerhalb dieses Forums geäussert.