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Eine Ballonfahrt die ist lustig :-(

hexagon / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

mit Datum vom 20.10.2005 wurde mir zum 50 Geburtstag eine Ballonfahrt geschenkt. Bis heute kam noch kein Termin zu stande.

Anbei die Mail die ich heute an diesen Verein geschrieben habe:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
am 20.10.2005 habe ich ein Ticket mit der Nummer 45857 erworben. Seit dem Tag an versuche ich nun bei Ihnen einen Termin zu bekommen. Bis heute jedoch wurde "JEDER" Termin wegen dem Wetter abgesagt. Manchmal mit Recht wie ich meine. Den letzten Termin den Sie abgesagt hatten war eine Morgenfahrt am 15.07.2007.
Auf Ihrer Hotiline wurde mir gesagt, dass der Termin wegen "schlechter Sicht" abgesagt werden muss. Wenn ich jedoch aus dem Fenster schaue, kann ich keine schlechte Sicht feststellen.
So langsam habe ich den Eindruck, als wenn Sie garkein Interesse zeigen eine Gegenleistung zu erbringen, geschweige denn, überhaupt im Besitz eines Ballons zu sein, sondern nur Geld zu kassieren.
Bitte teilen Sie mir mit, wie ich das Geld zurück fordern kann incl. 4% Zinsen plus 20 Euro Aufwandentschädigung.
Falls wir uns nicht auf diesem Weg einigen können, werde ich anderweitig von meinen Rechten Gebrauch machen müssen.
Ich setze Ihnen hiermit eine Frist bis zum 19.07.2007 eine Stellung schriftlich und auf dem Postweg zu diesem Vorgang abzugeben. Maßgebend ist das Datum des Poststempels. Bitte reden Sie sich nicht heraus "...... wir wollen ja fahren, aber wir dürfen nicht". Diese Ausrede akzeptiere ich nicht mehr.

Mit freundlichen Grüßen.....
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MfG. Hexagon

Verjährungsfrist peterson
Hanussen Balzhofna „Hm, ich habe immer gedacht, dass Gutscheine nicht verfallen können, da es quasi...“
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Mein Alter hat auf den 60. ebenfalls von der Verwandschaft (August, 2006) eine Ballonfahrt geschenkt bekommen. Vor zwei Wochen hätte er endlich starten sollen, der Ballon war anscheinend schon vorbereitet, jedoch wurde aufgrund unsicherer Wind/Wetter Verhältnisse der Flug abgesagt in letzter Minute. Es gelten da anscheinend sehr strikte Regularien die nicht verletzt werden dürfen.

MfG