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News: Der Versuch ist strafbar

Jedem seinen Schäuble

Redaktion / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

In Amerika ist alles noch viel schlimmer als hier: Nach einem Gesetzentwurf sollen dort "versuchte" Urheberrechtsverletzungen strafbar werden. Unter bestimmten Umständen sollen Software-Diebe lebenslang eingekerkert werden, Computer sollen einfacher beschlagnahmt werden können und das Abhören von Telefonen soll erleichtert werden. Natürlich sollen auch die Strafen dafür saftig erhöht werden. Die Content-Industrie setzt sich damit an allen Fronten durch, denn es wird eine große Zustimmung zu dem neuen Gesetz erwartet.

In Deutschland fährt der Zug in die gleiche Richtung ab. Hier wird aber zusätzlich die "Anstiftung" zu Urheberrechtsverletzungen diskutiert sowie Schäubles ominöse "Gedankenverbrechen", wonach dann wohl jeder endgültig ins Gefängnis müsste.

Quelle: news.com

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mastersigmund1 hammerzahnrad „Tja, die netten US-Amerikaner vorallem die Politiker und ihr Gesetzeswahn in...“
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Es gibt eine Notbremse, die steht so gar im Grundgesetz: Artikel 20 Abs. 4

Artikel 20
[Staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

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