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News: Rechtfertigung der Online-Durchsuchung

Bundestrojaner soll 200 000 ? kosten

Redaktion / 47 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der Linkspartei zur Rechtmäßigkeit und Anwendung von Online-Durchsuchungen geantwortet. Demnach ist der einzige bekannte Fall im Dezember vom BGH gestoppt worden. Als Vorteil der Online-Durchsuchung wird genannt, dass die Opfer nichts von den Durchsuchungen mitbekämen und daher auch nichts verschleiern könnten.

Nach einer Anschubfinanzierung aus dem Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit soll die Malware aus laufenden Mitteln finanziert werden, jedoch nicht mehr als 200 000 € kosten.

Quelle: Antwort der Bundesregierung (PDF)

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Achtung Staatsfeind The Quimp
Der ganze Thread ! Alibaba
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schuerhaken mcrister „Glaubt es, oder seid weiter naiv, - sorry, ist halt so. Es gibt ja nicht nur die...“
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http://www.gesis.org/Information/SowiNet/sowiOnline/horch&guck/Horch&Guck_gesamt.pdf

Wunderschöne Seiten zum Neuaufziehen auf Westinstrumenten.
(Man könnte es auch Implementierung nennen - die seelische Struktur ist bei den "Obrigkeiten" vorhanden.)

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