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News: Rechtfertigung der Online-Durchsuchung

Bundestrojaner soll 200 000 ? kosten

Redaktion / 47 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der Linkspartei zur Rechtmäßigkeit und Anwendung von Online-Durchsuchungen geantwortet. Demnach ist der einzige bekannte Fall im Dezember vom BGH gestoppt worden. Als Vorteil der Online-Durchsuchung wird genannt, dass die Opfer nichts von den Durchsuchungen mitbekämen und daher auch nichts verschleiern könnten.

Nach einer Anschubfinanzierung aus dem Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit soll die Malware aus laufenden Mitteln finanziert werden, jedoch nicht mehr als 200 000 € kosten.

Quelle: Antwort der Bundesregierung (PDF)

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Achtung Staatsfeind The Quimp
Der ganze Thread ! Alibaba
Der ganze Thread ! reiner_m
|dukat| jürgen81 „Ja, so werden unsere Steuergelder ausgegeben. Zuletzt wird noch ein Rechner im...“
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Fragen wir doch mal so herum:
Was ist, wenn man jetzt fröhlich Trojaner verteilt, die dann kriminelle Hacker ebenfalls nutzen, um Daten auslesen zu können.
Dann ist die Bundesregierung nach meiner Meinung dran, denn sie hat den Trojaner verteilt.
Die Schadensersatzklage wäre durchaus berechtigt.

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