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IQFIGHT.de !!!

Biermaus / 191 Antworten / Flachansicht Nickles

Also ich habe den IQ-Test gestern gemacht und bin mir nicht mehr sicher, ob die Zahlungshinweisung auf 30 Euro bei der Regestrierungssite ersichtlich war, habe aber das Gefühl, dass diese erst später ersichtlich wurden (?). Die AGB's hab ich mir nur flüggig durchgelesen, den Test gemacht und nachher bin ich draufgekommen, dass ich 30 Euro zu zahlen hätte. Ehrlich gesagt macht mir das jetzt Angst, ich habe der Firma per Mail bezügl. Widerrufsrecht geschrieben (wobei mir klar ist, dass ich ja den Test gemacht habe) aber daraufhin hieß es nur, ich müsse die 30 Euro bezahlen. Ich war schon einmal Opfer von der Firma probino.de und hab da eine Rechnung per Mail und ein Inkassoschreiben zugesendet bekommen, woraufhin ich mit einem eingeschriebenen Brief zurückkonterte, bis ich dann erfuhr, dass es mit der Firma aus war, schließlich haben die auch massig Leute verarscht und abgezockt. Jedenfalls hat man bei iqfight NICHT deutlich darauf hingewiesen, dass da etwas zu zahlen ist (vor allem - man bedenke die ganzen anderen Online-IQ-Tests, die gratis sind) und dies müsste in AGBs sowie Registrierungsseite doch deutlich ersichtlich sein, oder lieg ich da falsch? Angst macht mir nur, dass ich nicht weiß was ich tun soll. Tausend Mahn& Inkassoschreiben abwarten und einen Haufen zahlen, oder gleich 30 euro überweisen. Die Sache ist sehr unsicher. Gemacht hab ich den Test, aber ich fühle mich sehr hintergangen. Was kann ich tun, bzw. welche rechtlichen Möglichkeiten stehen mir zu?

IQFIGHT.de !!! Pachet
Lebensprognosetest Gothiclady
wann starten wir? :o elec79
: sclumpfi
nehmts mir net übel Anonym
guckt ma hier: ... schnieselein
Mariela Nachtrag zu: „ Mandantin steht für DIE Firma. Bin auch auf die besagte Firma reingefallen....“
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Habe soeben folgendes an den Neugeboren geschrieben:

Sehr geehrter Herr Neugeboren,

vorsorglich erkläre ich den Rücktritt von einem allfälligen Vertrag bzw. erkläre ich die Irrtumsanfechtung - auch hier höchst vorsorglich.

Nach § 305 BGB sind Sie nicht berechtigt eine Vergütung ganz welcher Art einzufordern.

Sicherlich ist Ihnen auch der Begriff "Transparenzgesetz" aus zahlreichen Mails anderer "Geleimten" bekannt.

Auf den angekündigten "professionellen Forderungseinzug" mit dem ich zu rechnen habe, freue ich mich schon jetzt bzw. teile ich Ihnen folgendes mit:

Da ich nicht gewillt bin zu zahlen, können Sie sich die Portokosten für weitere Mahnungen sowie das Beauftragen Ihres Rechtsanwalts Höller sparen. Auch auf eine etwaige Zahlungsaufforderung Ihres Inkassounternehmens werde ich nicht reagieren.

Ich schlage nun folgendes vor:

a) Sie Unterlassen weitere Schreiben und Belästigungen

oder

b) Sie reichen gleich Klage gegen mich und hunderte anderer "Schuldner" ein. (Diesen Prozess werden Sie verlieren)

Sollten Sie mich trotzdem weiter mit Mahnungen belästigen, sehe ich mich gezwungen eine Feststellungsklage zu erheben. Diese ist für Sie mit Kosten verbunden.

Da ich rechtschutzversichert bin, hätte ich damit kein Problem zumal ich mit der Anwaltskanzlei Dr. Günter Beckstein (www.dr-beckstein) kooperiere.

Da Sie ja lt. Mahnung auch am 25./26.12. arbeiten, erwarte ich Ihre Antwort bis zum 26.12.2006. PS: Diese Tage sind in Deutschland GESETZLICHE Feiertage.

Da ich im Grunde genommen ein netter Mensch bin, wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie - falls vorhanden - ein schönes, besinnliches, friedvolles Weihnachtsfest, mögen Sie noch viele weitere "Schuldner" mit solchen Briefen bombardieren.

In der Hoffnung dass Ihnen auch diesmal das Handwerk schon bald gelegt wird verbleibe ich

mit unfreundlichen Grüßen

MD

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