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Biermaus / 191 Antworten / Flachansicht Nickles

Also ich habe den IQ-Test gestern gemacht und bin mir nicht mehr sicher, ob die Zahlungshinweisung auf 30 Euro bei der Regestrierungssite ersichtlich war, habe aber das Gefühl, dass diese erst später ersichtlich wurden (?). Die AGB's hab ich mir nur flüggig durchgelesen, den Test gemacht und nachher bin ich draufgekommen, dass ich 30 Euro zu zahlen hätte. Ehrlich gesagt macht mir das jetzt Angst, ich habe der Firma per Mail bezügl. Widerrufsrecht geschrieben (wobei mir klar ist, dass ich ja den Test gemacht habe) aber daraufhin hieß es nur, ich müsse die 30 Euro bezahlen. Ich war schon einmal Opfer von der Firma probino.de und hab da eine Rechnung per Mail und ein Inkassoschreiben zugesendet bekommen, woraufhin ich mit einem eingeschriebenen Brief zurückkonterte, bis ich dann erfuhr, dass es mit der Firma aus war, schließlich haben die auch massig Leute verarscht und abgezockt. Jedenfalls hat man bei iqfight NICHT deutlich darauf hingewiesen, dass da etwas zu zahlen ist (vor allem - man bedenke die ganzen anderen Online-IQ-Tests, die gratis sind) und dies müsste in AGBs sowie Registrierungsseite doch deutlich ersichtlich sein, oder lieg ich da falsch? Angst macht mir nur, dass ich nicht weiß was ich tun soll. Tausend Mahn& Inkassoschreiben abwarten und einen Haufen zahlen, oder gleich 30 euro überweisen. Die Sache ist sehr unsicher. Gemacht hab ich den Test, aber ich fühle mich sehr hintergangen. Was kann ich tun, bzw. welche rechtlichen Möglichkeiten stehen mir zu?

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Lebensprognosetest Gothiclady
wann starten wir? :o elec79
wildthing67 hot08 „Man bekommt nach dem Abschicken des Widerrufs per email eine Bestätigung von...“
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Habe den starken Verdacht, daß einige hier nicht wissen, was ein Mahnbescheid ist. Eine einfache Mahnung (ob es sich dabei um die erste oder die 2 und letzte Mahnung bzw Zahlungsaufforderung handelt ist dabei völlig egal) ist KEIN MAHNBESCHEID. Ein Mahnbescheid ist das erste Schreiben, das direkt vom Gericht zugestellt wird. Nur deshalb muß auf ein Mahnbescheid innerhalb von 14 Tagen widersprochen werden. Dieses Schriftstück muß beim Gericht vom Gläubiger gegen Gebühr beantragt werden. Einer einfachen Rechnung bzw Mahnung per E-Mail muß kein Widerspruch eingelegt werden. Man sollte allerdings innerhalb einer bestimmten Frist von einem Vertrag zurücktreten. Das ist aber nur dann notwendig, wenn ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist. Was ja wiederrum ganz offensichtlich nicht der Fall ist.

Fazit: Sämtliche Handlungen VOR dem gerichtlichen Mahnbescheid sind Geld- und Zeitverschwendung.

Frage: Wer von euch hat bereits einen gerichtlichen Mahnbescheid (Schriftstück vom Gericht) erhalten? Ich denke, kein einziger.

: sclumpfi
nehmts mir net übel Anonym
guckt ma hier: ... schnieselein
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