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Schuldminderung wegen Videospiel?

abba1 / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo habe gestern einen sehr interessanten Bericht gelesen über einen jungen Mann(19) der einen Mord begangen hat.
Das Gericht befand den Angeklagten zunächst als voll schüldfähig, als der Angeklagte jedoch seine Tat damit begründete, nach stundenlangem spielen des Spiels "Smack Down versus Raw 2006" frustiert gewesen zu sein (er verlor die ganze Zeit), und er den Mord nur begangen habe um sich "abzureagieren", zweifelt das Gericht an der Schuldfähigkeit und zog den Hirnforscher Manfred Spitzer zu rate.
Sollte dieser bestätigten das seine Hirnfunktion beeinflusst gewesen sein sollten, wird der Angeklagte in seiner Schuldfähigkeit beeinträchtigt sein.

Das find ich sowas von unglaublich!
Ich habe Cs, Halo, Wow oder was auch immer gespielt, ich bin vermindert schuldfähig wird es dann wohl öfters heißen.

Zumal Spitzer gegen Gewalt in Medien ist. So sagte er:
"Wenn wir die Entwicklung so weiterlaufen lassen wie bisher, dann verursachen Bildschirme im Jahr 2020 hier- zulande jährlich einige hundert Morde, einige tausend Vergewaltigungen und zehntausende von Gewaltdelikten gegen Personen." Ist die Vorbildwirkung von Gewaltszenen im Fernsehen schon schlimm genug, wird bei Computerspielen, so Spitzer, "die Gewalt noch aktiver eingeübt als beim passiven Fernsehkonsum".
Ich finde es absurd.

Hier zwei Links: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/politik/611242.html

http://www.tagesspiegel.de/brandenburg/nachrichten/gewaltverherrlichende-computerspiele/83422.asp


P. S.
Dies entspricht nicht meiner Meinung!
Ich halte nichts von einem generellem Verbot von Killerspielen.

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abba1 13.Fiasko „ Entweder man hat eine Tat begangen und ist dann voll schuldfähig oder nicht....“
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Die Tatsache dass ihm verminderte Schuldfähigkeit eventuell bestätigt wird ist bedenklich, auch in Bezug auf andere Bereiche im Leben (es muss ja nicht gleich Mord sein, sieh Beispiel von josdo).
Denn bei verminderter Schuldfähigkeit besteht die Möglichkeit, dass er eine geringere Strafe absitzen muss wie bei voller Schuldfähigkeit.

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