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Reklamation trotz abgegebener positiver Bewertung möglich?

kds / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo..
habe am 25.06.06 für 20.50€ bei Ebay eine Uhr ersteigert. Sie wurde dort mit 'tadellos' u. 'top' beschrieben. Ich habe das Geld dann gleich einen Tag später überwiesen und die Uhr aber erst am 6.07.06 und nach ca drei Mailanfragen erhalten (nur die dritte Mail wurde beantwortet).
Beim begutachten der Uhr achtete ich nur auf den sich normal bewegenden Sekundenzeiger,und gab dann auch gleich eine positive Bewertung ab, in der ich die Ware als 'in Ordnung' beschrieb.
Kurze Zeit später musste ich jedoch feststellen, dass Stunden und Minutenzeiger einfach stehen blieben, während sich der Serkundenzeiger ganz normal weiter bewegte. Beim Versuch die Uhrzeit neu einzustellen bemerkte ich dann noch, dass die Zeiger nur gelegentlich auf das Einstellrädchen reagieren.
Frage: Kann ich diesen Defekt im Nachhinein trotz abgegebener positiver Bewertung noch Reklamieren und mein Geld zurück verlangen, und wenn ja, wie gehe ich da am besten vor?
kds (:
PS: Da ich bereits eine sehr ähnliche Uhr habe, schliesse ich eine Fehlbedienung aus.
PS2: Die Zeiger sind übrigens an genau der gleichen Stelle stehen geblieben, wie auf den vom Verkäufer eingestellten Bildern! (;

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=160000697392&ssPageName=STRK:MEWA:IT&ih=006

gelöscht_84526 kds „ahhh...scheint ja für mich gar nicht so schlecht auszusehen ich überlegte...“
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Hast du den Verkäufer eigentlich scchon mal "ganz normal und in vernünftigen Ton" gefragt, ob er die Uhr zurücknimmt oder umtauscht? So wie ich deinen Text lese, scheint das wohl nicht geschehen zu sein, ich entnehme deiner Fallbeschreibung eher, dass du sofort "rumgemosert" hast, und es erst gar nicht vernünftig versucht hast. Sätze wie diesen: "Also bisher habe ich ihn (Verkäufer) in einer Mail nach dem Kauf lediglich gefragt, wie tief man wohl sinken muss, um offensichtlich defekte Ware also tadellos anzupreisen,"schreibt man zumindest nicht in einer ersten Anfrage, da weist man erstmal auf den Defekt der Ware hin und fragt dann im ruhigen Ton an, wie der Verkäufer sich das weitere Vorgehen vorstellt.

Wenn ich etwas unwissentlich defekt verkaufe (kann immer mal vorkommen, dass etwas während des Transportes Schaden nimmt) und der Käufer würde mir später gleich mit derartigen Anschuldigungen und Drohungen kommen, ohne vorher versucht zu haben, sich mit mir vernünftig zu einigen, dann würde ich diesen zumindest auch erstmal zappeln lassen. Du weißt doch gar nicht, ob die Uhr schon beim Verkäufer defekt war! Deswegen solltest du ihm auch nicht unterstellen, was du in obigem von mir kursiv gesetztem Satz behauptest. Und wenn er tatsächlich Händler ist, dann sollte es auch kein Problem sein, dass er dir die Uhr umtauscht. Aber: "Der Ton macht die Musik!"

Gruß