Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Reklamation trotz abgegebener positiver Bewertung möglich?

kds / 11 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo..
habe am 25.06.06 für 20.50€ bei Ebay eine Uhr ersteigert. Sie wurde dort mit 'tadellos' u. 'top' beschrieben. Ich habe das Geld dann gleich einen Tag später überwiesen und die Uhr aber erst am 6.07.06 und nach ca drei Mailanfragen erhalten (nur die dritte Mail wurde beantwortet).
Beim begutachten der Uhr achtete ich nur auf den sich normal bewegenden Sekundenzeiger,und gab dann auch gleich eine positive Bewertung ab, in der ich die Ware als 'in Ordnung' beschrieb.
Kurze Zeit später musste ich jedoch feststellen, dass Stunden und Minutenzeiger einfach stehen blieben, während sich der Serkundenzeiger ganz normal weiter bewegte. Beim Versuch die Uhrzeit neu einzustellen bemerkte ich dann noch, dass die Zeiger nur gelegentlich auf das Einstellrädchen reagieren.
Frage: Kann ich diesen Defekt im Nachhinein trotz abgegebener positiver Bewertung noch Reklamieren und mein Geld zurück verlangen, und wenn ja, wie gehe ich da am besten vor?
kds (:
PS: Da ich bereits eine sehr ähnliche Uhr habe, schliesse ich eine Fehlbedienung aus.
PS2: Die Zeiger sind übrigens an genau der gleichen Stelle stehen geblieben, wie auf den vom Verkäufer eingestellten Bildern! (;

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=160000697392&ssPageName=STRK:MEWA:IT&ih=006

Borlander kds „Reklamation trotz abgegebener positiver Bewertung möglich?“
Optionen

Warum denn nicht?
Die Uhr ist mangelhaft und davon war im Auktionstext nix zu lesen. Vor verschwiegenen Mängeln kann man sich nicht mal mit dem Gewährleistungsauschluß für Privatkäufer rausreden (den es in dieser Auktion gar nicht gibt)...

Zum Thema bewertungen: Da lasse ich mir lieber immer ein bisschen mehr Zeit und das gekaufte ausführlichst zu begutachten, vor allem eben auch um verdeckte Mängel aus zu schließen.


Gruß
Borlander

holleberlin kds „Reklamation trotz abgegebener positiver Bewertung möglich?“
Optionen

...privatverkauf oder gewerblich ?

bei gewerblich hast du gewährleistung.

bei privatverkauf auch, sofern der verkäufer diese nicht in der beschreibung ausgeschlossen hat.

sehe gerade, das hat er nicht getan, ausserdem verkauft er weitere uhren, so dass man gewerbliche tätigkeit unterstellen könnte, egal ob er das offiziell tut oder nicht. ( kannst zum durchsetzen deinr rechte auch gleich mal mit info ans finanzamt drohen, sofern er dir gegenüber als privatmann auftritt...kann natürlich dann trotzdem sein, dass er irgendwo 5 uhren geerbt hat )

bewertung auf ebay ist für die sachlage völlig irrelevant.

kds holleberlin „...privatverkauf oder gewerblich ? bei gewerblich hast du gewährleistung. bei...“
Optionen

ahhh...scheint ja für mich gar nicht so schlecht auszusehen(; ich überlegte schon, da kein grosser finanzieller Verlust, ob ich diese Sache nicht einfach auf sich beruhen lassen sollte. Aber irgendwie fuxt mich die sache doch so sehr, dass ich diesen Verkäufer nicht einfach ungeschoren davon kommen lassen möchte.
Also bisher habe ich ihn (Verkäufer) in einer Mail nach dem Kauf lediglich gefragt, wie tief man wohl sinken muss, um offensichtlich defekte ware also tadellos anzupreisen, etc..
Desweiteren werde ich wohl so vorgehen, dass ich ihn in einer Mail erst einmal den Vorschlag unterbreiten werde, dass dieser Kauf bei Erstattung aller mir entstandenen Unkosten (im voraus überwiesene, sowie durch den Rückversand entstandene Versandkosten) rückgängig gemacht wird.
Sollte er darauf nicht eingehen, oder erst gar nicht darauf reagieren, werde ich via Einschreiben Mahnungen verschicken, ich denke so zwei stück,..und dann eine gerichtliche mahnung, oder wie das heisst.
Oder hätte da vielleicht jemand einen besseren Vorschlag ? (:

gelöscht_84526 kds „ahhh...scheint ja für mich gar nicht so schlecht auszusehen ich überlegte...“
Optionen

Hast du den Verkäufer eigentlich scchon mal "ganz normal und in vernünftigen Ton" gefragt, ob er die Uhr zurücknimmt oder umtauscht? So wie ich deinen Text lese, scheint das wohl nicht geschehen zu sein, ich entnehme deiner Fallbeschreibung eher, dass du sofort "rumgemosert" hast, und es erst gar nicht vernünftig versucht hast. Sätze wie diesen: "Also bisher habe ich ihn (Verkäufer) in einer Mail nach dem Kauf lediglich gefragt, wie tief man wohl sinken muss, um offensichtlich defekte Ware also tadellos anzupreisen,"schreibt man zumindest nicht in einer ersten Anfrage, da weist man erstmal auf den Defekt der Ware hin und fragt dann im ruhigen Ton an, wie der Verkäufer sich das weitere Vorgehen vorstellt.

Wenn ich etwas unwissentlich defekt verkaufe (kann immer mal vorkommen, dass etwas während des Transportes Schaden nimmt) und der Käufer würde mir später gleich mit derartigen Anschuldigungen und Drohungen kommen, ohne vorher versucht zu haben, sich mit mir vernünftig zu einigen, dann würde ich diesen zumindest auch erstmal zappeln lassen. Du weißt doch gar nicht, ob die Uhr schon beim Verkäufer defekt war! Deswegen solltest du ihm auch nicht unterstellen, was du in obigem von mir kursiv gesetztem Satz behauptest. Und wenn er tatsächlich Händler ist, dann sollte es auch kein Problem sein, dass er dir die Uhr umtauscht. Aber: "Der Ton macht die Musik!"

Gruß

kds gelöscht_84526 „Hast du den Verkäufer eigentlich scchon mal ganz normal und in vernünftigen...“
Optionen

nunja,..also wie ich schon in meinem ersten Posting zu dieser Sache geschrieben habe, fiel mir auf, dass die Uhr bei mir an der gleichen Stelle stehen geblieben ist, wie auf den vom Verkäufer bei Ebay eingestellten Bildern. Und wenn der Verkäufer seine Ware mit Attributen wie 'tadellos' u. 'top' anpreist, gehe ich doch mal davon aus, dass er um den Zustand seiner Ware wusste. Ich unterstelle ihm also ganz klar, dass er absichtlich defekte Ware verkauft hat, da kann ich mir einen allzufreundlichen Ton gerade noch verkneifen. Sachlich ja, ok..aber freundlich ? nö! (;

gelöscht_84526 kds „Reklamation trotz abgegebener positiver Bewertung möglich?“
Optionen

Na ja, bei Uhren zu einem Preis von etwa 20 Euro gehe ich mal davon aus, dass die selbst bei Karstadt oder WAL-Mart etc. nicht auf Funktion getestet werden, wenn die dort kistenweise angeliefert werden. Bei einem Juwelier, der hochwertige Uhren verkauft, sieht das dann schon etwas anders aus....

Wenn die Uhr bei dir zu Hause die gleiche Uhrzeit anzeigt wie auf dem Bild, auf welchem sie angeboten wurde, dann hat das ebenfalls absolut nichts zu sagen. Handelt es sich um eine mechanische Uhr (die du zu dem Preis sowieso wahrscheinlich nicht bekommen würdest), dann wäre es sogar normal, denn ich gehe mal davon aus, dass der Händler nicht jeden Tag eine Kiste voll minderwertiger Uhren von Hand aufziehen wird. Handelt es sich um eine batteriebetriebene Uhr, dann kann es sein, dass die Batterie leer ist (wer weiß schon, auf wievielen Weltmeeren eine solche Uhr schon wie lange unterwegs war, bis sie irgendwann mal aus dem hinterletzten Winkel von China hier in Deutschland eingetroffen ist) - auch das wird der Händler bei Ramschware dieser Art nicht an kistenweise angelieferten Uhren bei jeder einzelnen überprüfen. Du siehst: Begründungen für den dir aufgefallenen Umstand gibt es zur Genüge. Deswegen sollte man - meiner bescheidenen Meinung nach - dem Händler nicht sofort und auf jeden Fall unterstellen, dass er von dem Defekt gewusst hat und dich betrügen will/wollte, zumal das Bewertungsprofil des Verkäufers doch auch nicht so schlecht aussieht (hast du dir das mal durchgelesen?), als dass man daraus negative Rückschlüsse ziehen kann.

Gruß

kds gelöscht_84526 „Na ja, bei Uhren zu einem Preis von etwa 20 Euro gehe ich mal davon aus, dass...“
Optionen

hm, es steht natürlich jedem frei seine meinung zu äussern, aber eigentlich wollte ich mein posting nicht in eine art rechtfertigungsarie ausarten lassen(:
vielleicht hättest du mein posting etwas aufmerksamer lesen sollen, denn daraus geht unmissverständlich hervor, dass lediglich stunden u. minutenzeiger nach einer weile stehen geblieben sind, der sekundenzeiger aber nach wie vor seine arbeit verrichtet. bei dieser art von uhr (ich habe wie im posting ebenfalls geschrieben eine sehr ähnliche gleicher marke) ist es so, dass bei nachlassen der batteriespannung der sekundenzeiger nur alle zwei sekunden einen schritt macht, und er bei weiterem nachlassen der batteriespannung sogar ganz seine dienste einstellt, während stunden u. minutenzeiger weiterhin korrekte uhrzeit anzeigen.
wie auf der ebay-verkaufsseite, oder wie sich das nennt, zu sehen ist, handelt es sich bei dieser uhr, wie von dir evtl. gemutmasst, nicht um neuware, und bei dem verkäufer nicht um einen gewerblichen verkäufer, der tagtäglich zig dinge verkauft, und dann auch verständlicherweise nicht die zeit hätte, die ware auf herz und nieren zu überprüfen.
und was das profil desjenigen angeht, hm..also da komme ich schon zu einem etwas anderen schluss. ich habe mir übrigens auch die bewertungsprofile seiner (also die, die sich noch anklicken liessen) ehemaligen auktionspartner angeschaut, und festgestellt, dass 'er' wohl nie irgendwelche bewertungen abgibt.
ausserdem, und das habe ich auch schon im posting geschrieben, musste ich ihm drei mails schreiben, bis er sich mal bequemte zu antworten. da lasse ich auch nicht irgendwelche berufliche oder sonstige gründe gelten. wenn man etwas zum verkauf einstellt, und dann auch das geld kassiert, hat man sich gefälligst verantwortungsvoll und mit etwas engagement um diese angelegenheiten zu kümmern! (:

Ventox kds „hm, es steht natürlich jedem frei seine meinung zu äussern, aber eigentlich...“
Optionen

Habt ihr euch die Uhr mal angesehen?
Das soll ein Top Zustand sein?
Na prima, dann kann ich ja mein Zeiteisen auch als Top bezeichnen. ;-)

Free Image Hosting at www.ImageShack.us

notar kds „Reklamation trotz abgegebener positiver Bewertung möglich?“
Optionen

Hallo, kds;

selbstverständlich ist nach dem Gesetz (BGB) die sogenannte Wandelung ( Uhr zurück gegen Kaufpreis nebst Auslagen zurück ),
möglich. Dies gilt immer dann, wenn es sich um eine fehlerhafte Kaufsache handelt. Dies ist hier unstreitig der Fall.
(Ansonsten würde ich ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren vor Einreichung der Wandelungsklage durchführen;
da bescheinigt ein Gutachter, daß die Uhr tatsächlich defekt ist; Kosten: ca. ab 200 € aufwärts - die kannst Du von dem
netten Uhrenverkäufer dann auch noch als Schadensersatz verlangen. Deshalb werden die Uhren vielleicht für diesen doch
teurer ....

Jedoch würde ich ihm ersteinmal per Einschreiben/Rückschein auffordern, den Kaufpreis nebst Aufwand Deiner Auslagen
unter Bestimmung einer kalendermäßig bestimmten Frist (14 Tage ab Zugang des Einschreibens) Deinem Konto gutbuchen
zu lassen. Im Falle fruchtloser Fristverstreichung muß hinzukommen, daß ansonsten Zahlungsklage (Zug-um-Zug) gegen
den Verkäufer erhoben werden wird.

Auch würde ich nicht davor zurückschrecken, gegen Unbekannt bei der Polizei/Staatsanwaltschaft Strafanzeige und
Strafantrag wegen des Verdachts des Betruges gem. § 263 StGB zu stellen...

Du siehst, man ist als Käufer nicht ganz rechtlos. Man muß jedoch aktiv werden.

Toi, toi notar

charlie62 notar „Hallo, kds selbstverständlich ist nach dem Gesetz BGB die sogenannte Wandelung...“
Optionen
die sogenannte Wandelung

wurde übrigens im Rahmen der Schuldrechtsreform durch den Rücktritt vom Vertrag abgelöst.
kds charlie62 „die sogenannte Wandelung wurde übrigens im Rahmen der Schuldrechtsreform durch...“
Optionen

wow, danke für die interessanten beiträge!
sorry, für die etwas späte reaktion,..bin eben erst aus nem kurzurlaub nach hause gekommen(:

notar: also ich werde das nicht so einfach auf mir sitzen lassen, und ein mahnverfahren nach dem von dir gezeigten beispiel einleiten.
das ganze gehabe (keine antworten auf mails, etc) spricht. so finde ich, schon sehr dafür, dass ich es da mit einem nicht ganz seriösen verkäufer zu tun habe, und so etwas sollte nicht ungesühnt bleiben(;