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Ebay (nicht neu aber immer aktuell)

PaoloP / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

Wieviele andere auch nutze ich Ebay, ich mags nicht aber nun ja.
Als Käufer hatte ich nie Ärger als Verkäufer schon.
Nun habe ich einen Käufer der die Ware persönlich abholen
wollte, sich aber seid 2 Wochen hin und wieder mal meldet einen Termin vorschlägt und dann immer nicht kommt. Ehrlich gesagt bin ich über dieser Art&Weise recht erbost und erwäge eine Strafanzeige. Ab wann habe ich das Recht dazu und kann ich dazu auf jedes x-beliebige Polizeirevier ?

Viele Grüsse
Paul

dirk42799 Olaf19 „Eine Strafanzeige kannst du bei jedem Polizeitrevier stellen -- aber ehrlich...“
Optionen

Anzeige erstatten kannst Du, sobald Dich jemand krumm anguckt.
Allerdings mußt Du Dich allen Ernstes fragen, ob derjenige damit einen Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit begangen hat.

Ist sicherlich ärgerlich, daß der Dich so verschaukelt. Aber erst, wenn Du ihm nachweisen kannst (oder substantiiert behaupten kannst), daß er das regelmäßig und in böser Absicht macht, DANN wird darüber vielleicht ein Verfahren eröffnet.

Mach´s wie folgt:
schreib ihm eine letzte E-Mail mit dem Inhalt "letztmalige Frist bis zum xx.xx.2006. Wenn bis dann nicht abgeholt, wird die Sache weiterverkauft, der evtl. Differenzbetrag eingefordert und eine negative Bewertung abgegeben."

Gruß,

Dirk