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Ebay (nicht neu aber immer aktuell)

PaoloP / 9 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,

Wieviele andere auch nutze ich Ebay, ich mags nicht aber nun ja.
Als Käufer hatte ich nie Ärger als Verkäufer schon.
Nun habe ich einen Käufer der die Ware persönlich abholen
wollte, sich aber seid 2 Wochen hin und wieder mal meldet einen Termin vorschlägt und dann immer nicht kommt. Ehrlich gesagt bin ich über dieser Art&Weise recht erbost und erwäge eine Strafanzeige. Ab wann habe ich das Recht dazu und kann ich dazu auf jedes x-beliebige Polizeirevier ?

Viele Grüsse
Paul

Jens2001 PaoloP „Ebay (nicht neu aber immer aktuell)“
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>...und erwäge eine Strafanzeige...
Nur zu, wenn du dich unbedingt blamieren willst!
B1 Jens2001 „ ...und erwäge eine Strafanzeige... Nur zu, wenn du dich unbedingt blamieren...“
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warum gibt es in diesen Foren immer wieder unsachliche und blöde Antworten?

dirk42799 B1 „warum gibt es in diesen Foren immer wieder unsachliche und blöde Antworten?“
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that´s life...

und Aufregung nützt nix.
Ich gehe jetzt mal weiter "Scrubs - 3. Staffel" gucken...

D.

Olaf19 PaoloP „Ebay (nicht neu aber immer aktuell)“
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Eine Strafanzeige kannst du bei jedem Polizeitrevier stellen -- aber ehrlich gesagt: Ich halte das, was der Käufer da mit dir treibt, für keinen Straftatbestand. Okay, er hat seinen Vertrag nicht erfüllt, sicher - das war's aber auch schon. Da wird kein Staatsanwalt einen Finger krumm machen, Stichwort "öffentliches Interesse"...

Damit will ich nicht sagen, dass es für dich nicht wahnsinnig ärgerlich ist, was dieser Blödmann verzapft, trotzdem halte ich eine Anzeige für überzogen. Würg ihm ne negative Bewertung rein und hake das ganze ab als persönliches Pech.

CU
Olaf

dirk42799 Olaf19 „Eine Strafanzeige kannst du bei jedem Polizeitrevier stellen -- aber ehrlich...“
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Anzeige erstatten kannst Du, sobald Dich jemand krumm anguckt.
Allerdings mußt Du Dich allen Ernstes fragen, ob derjenige damit einen Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit begangen hat.

Ist sicherlich ärgerlich, daß der Dich so verschaukelt. Aber erst, wenn Du ihm nachweisen kannst (oder substantiiert behaupten kannst), daß er das regelmäßig und in böser Absicht macht, DANN wird darüber vielleicht ein Verfahren eröffnet.

Mach´s wie folgt:
schreib ihm eine letzte E-Mail mit dem Inhalt "letztmalige Frist bis zum xx.xx.2006. Wenn bis dann nicht abgeholt, wird die Sache weiterverkauft, der evtl. Differenzbetrag eingefordert und eine negative Bewertung abgegeben."

Gruß,

Dirk

hundevatta PaoloP „Ebay (nicht neu aber immer aktuell)“
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Ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen eher niedrigpreisigen Artikel handelt?
Im Endeffekt gibt es nur eine vernünftige weil nervenschonende Lösung: Abschreiben! Und sich - nach einer letzten Email (siehe dirk42799) - zumindest die Verkaufsgebühren von Ebay erstatten lassen. Weniger wegen der paar Euro, sondern weil der Käufer dann eine Verwarnung von Ebay bekommt und bei Widerholung vom Handel ausgeschlossen wird.

Tim28 hundevatta „Ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen eher niedrigpreisigen Artikel...“
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Wie wärs denn einfach mal, wenn du eBay mal ne E-Mail schreibst...
Genau das selbe Problem hatte ich auch Mal, hab Ebay angeschreiben, als Anwort erhielt ich dann jedoch nur ein vorher angefertigtes Formular , wo drin stand:"Versuchen Sie mit dem Ebay Mitglied Kontakt aufzunehmen...."
Ich hätte denen am liebsten diese Antwort in den ***** geschoben, und habe denen geschrieben, sie sollen dem Ebayer doch mal feuer unter dem Hintern machen, das haben sie dann letzendlich auch getan und der Kunde hat seine Ware abgeholt!

PaoloP Nachtrag zu: „Ebay (nicht neu aber immer aktuell)“
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Also hier geht es um 156€, das ist vermutlich die untere Grenze.
Ich ärgere mich einfach über die Art und Weise, ich bin kein professioneller bei ebay..von daher
immer gesprächsbereit und das posting von "jens2001" hat mich dazu bewogen das auch durchzuziehen :) einfach aus Prinzip.


Viele Grüsse
Paul

holleberlin PaoloP „Also hier geht es um 156€, das ist vermutlich die untere Grenze. Ich ärgere...“
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strafanzeige ? wegen was denn ?????

das hier ist zivilrecht, also bgb, 433 ff.

setze den artikel bei ebay auf "nicht bezahlt", nach 3 verstößen dieser art fliegt er raus, ausserdem bekommst du die gebühren retour.

wenn wir jeden nicht-bezahler vor gericht zerren würden, hätte ich jahr nix anderes mehr zu tun. ist albern, lohnt nicht mal ne gerunzelte stirn.