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Rechtsempfinden... ein kleines Experiment

Olaf19 / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Vor ein paar Jahren habe ich in einer Zeitschrift einen Artikel gelesen, in dem es um ein Urteil eines Arbeitsgerichts ging. Ich werde den Fall kurz schildern und möchte alle bitten, die die richtige Auflösung kennen, sich zunächst mit Postings zurückzuhalten – bitte auch nicht "googlen" oder anderweitig recherchieren, mich interessiert, wie ihr "aus dem Bauch heraus" diesen Fall beurteilt.

Eine Angestellte in einem Lebensmittelgeschäft bekam an einem Samstagmittag, kurz vor Dienstschluss, von ihrem Chef die Anweisung, nicht verkauften Fisch zu entsorgen, weil dieser am Montag nicht mehr als frische Ware hätte verkauft werden können. Da der Fisch aber noch gut war, wurde er von der Angestellten nicht entsorgt - sie nahm ihn stattdessen mit nach Hause und gab auch ihren Nachbarn etwas davon ab. War wohl etwas zu viel für einen...

Der Chef hatte es jedoch gemerkt und daraufhin wegen Diebstahls der Angestellten fristlos gekündigt. Die ging vors Arbeitsgericht und klagte auf Wiedereinstellung.

Frage in die Runde: Wie hat das Arbeitsgericht entschieden?

CU
Olaf

P.S. Auflösung folgt morgen - deshalb nochmals die Bitte, wer's weiß, nichts verraten ;-)

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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REPI Olaf19 „Rechtsempfinden... ein kleines Experiment“
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nicht verkauften Fisch zu entsorgen

Man könnte sich nun streiten, was unter entsorgen zu verstehen ist. Aus der Sicht des Geschäftes wurde der Fisch ja "entsorgt", will heissen der Chef wurde von der "Sorge entbunden".
Es wurde ja durch den Chef nicht explizit definiert wie der Fisch zu entsorgen ist, also rein in die Tonne , oder über die Mauer auf Nachbars Grundstück, ins Klo oder wie auch immer !

Wobei wohl für die Verkäuferin der richtige Weg gewesen wäre, ihren Chef einfach zu fragen, ob sie was mitnehmen könnte, da man ihn ja sowieso vernichtet.




Drei Rechtsgelehrte und vier Meinungen !

[Diese Nachricht wurde nachträglich bearbeitet.]
Es empfiehlt sich immer, etwas Linux im Hause zu haben.
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