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Rechtsempfinden... ein kleines Experiment

Olaf19 / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Vor ein paar Jahren habe ich in einer Zeitschrift einen Artikel gelesen, in dem es um ein Urteil eines Arbeitsgerichts ging. Ich werde den Fall kurz schildern und möchte alle bitten, die die richtige Auflösung kennen, sich zunächst mit Postings zurückzuhalten – bitte auch nicht "googlen" oder anderweitig recherchieren, mich interessiert, wie ihr "aus dem Bauch heraus" diesen Fall beurteilt.

Eine Angestellte in einem Lebensmittelgeschäft bekam an einem Samstagmittag, kurz vor Dienstschluss, von ihrem Chef die Anweisung, nicht verkauften Fisch zu entsorgen, weil dieser am Montag nicht mehr als frische Ware hätte verkauft werden können. Da der Fisch aber noch gut war, wurde er von der Angestellten nicht entsorgt - sie nahm ihn stattdessen mit nach Hause und gab auch ihren Nachbarn etwas davon ab. War wohl etwas zu viel für einen...

Der Chef hatte es jedoch gemerkt und daraufhin wegen Diebstahls der Angestellten fristlos gekündigt. Die ging vors Arbeitsgericht und klagte auf Wiedereinstellung.

Frage in die Runde: Wie hat das Arbeitsgericht entschieden?

CU
Olaf

P.S. Auflösung folgt morgen - deshalb nochmals die Bitte, wer's weiß, nichts verraten ;-)

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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Crazy Eye Lukulus „Hallo Olaf ! Ich habe noch keine Antworten gelesen. Aus dem Bauch heraus würde...“
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aber laut meiner Erfahrung ist sie sicher angeklagt auf Grund des nicht befolgen einer Anweisung die lt. Lebensmittelgesetz als schwerwigend eingeschätzt wird und selten auf Milderung stoßt. Auf Grund der nicht vorhersehbaren Folgen, welche sicher eine Vergiftung nachsich führen können, ist dies zu anden.

Ich glaub da konnte sie ganz beruhigt sein, da diese Ware ja noch an diesen Abend in verkauf war und ebenso 5min vor Ladenschluß verkauft werden können ;)

Ich denk der Supermarkt muss gewährlesiten das seine Ware auch X Tage beim kunden genießbar bleibt bei richtiger lagerung und deshalb muss er abundzu Frischwaren wegschmeißen die durchaus noch einige zeit genießbar sind.

Das verhalten des Chef und des Richters hat mich nicht sonderlich überrascht, auch wenn ich überzeugt bin das es eine Abmahnung auch getan hätte(war sie eh schon abgemahnt oder ähnliches würd ich vermutlich ähnlich handeln). Das hat den einfachen Grund das mit solchen vorgehen das geschäft geschadet wird, da dadurch Kunden auch aus anderen Quellen versorgt werden können. Dies ist zwar bei vergänglichen Waren schwer möglich aber ich vermut schon das Mitarbeiter die das dürfen auch gerne artikel in bekanntenkreis verteilen(vll auch für ein kleines Entgeld).
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