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News: Gericht hat über Abgabe entschieden

Zwölf Euro Urheberrechtspauschale pro PC

Redaktion / 41 Antworten / Flachansicht Nickles

PCs können zum Kopieren urherberechtlich geschützter Daten verwendet werden. Aus diesem Grund hat die Verwertungsgesellschaft pro verkauftem PC eine Urheberrechtspauschale von zwölf Euro gefordert. Das Oberlandesgericht München hat dem jetzt zugestimmt. Laut VG-Wort ist diese Pauschale im Interesse der Verbraucher, da ihr Recht auf Privatkopieren im legalen Rahmen damit bekräftigt wird. Der PC-Hersteller Fujitsu Siemens kritisiert, dass Deutschland nun das einzige europäische Land sei, in dem PCs durch eine Urherberrechtspauschale verteuert werden.

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BIMEX T-Rex „Komisch nur, daß das Recht auf Privatkopie gesetzlich behindert wird. Wir...“
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@T-Rex - der "deutsche Michel" fragt sich nun angesichts dieser Pauschale in punkto "persönlicher Schadensbegrenzung" und vergeblichem Versuch einer Sicherung des Seelenfriedens letztendlich nur noch eines:

IST DIESER ABZOCK-UNFUG LETZTENDLICH AUCH STEUERLICH ABSETZBAR ???

(So wie's sich darstellt, wohl schon, denn die Pauschale wird ja auf den PC Preis aufgeschlagen, wer also selbigen PC steuerlich abschreiben kann und darf, wird also damit quasi "Steuergelder" in die Verwertungsgesellschaft umpumpen ...)

[Diese Nachricht wurde nachträglich bearbeitet.]

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armes Tyskland ... landvogth
By the way ... ... BIMEX
hehe g stimmt! h0useg3ist
Weil man ja könnte... Emily22
Info.. BIMEX