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News: Marktforschungsumfragen genehmigt

Gericht erlaubt unerwünschten Telefonterror

Redaktion / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Privatpersonen werden zunehmend telefonisch von Marktforschungsunternehmen belästigt, die Rufnummer "blind" aus dem Telefonbuch fischen. Ein telefonisch belästigter Rechtsanwalt schickte einem solchen Marktforschungsunternehmen eine Abmahnung und forderte Erstattung seiner Gebühren - das Unternehmen lehnte beides ab.

Eine Richterin des Amtgerichts Hamburg St. Georg hat in dieser Angelegenheit nun das Urteil gefällt: Wer sich ein Telefon anschafft, bringt damit auch generell seinen Willen zum Ausdruck, über dieses Medium kommunizieren zu wollen. Auch unerwünschte Anrufe von Marktforschungsunternehmen sind damit rechtlich in Ordnung. Quelle: Heise.de.

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primavera1 Redaktion „Gericht erlaubt unerwünschten Telefonterror“
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Ich bin häufig vom Büro abwesend, manchmal auch im Ausland; um für meine Kunden erreichbar zu sein, habe ich eine Anrufweiterschaltung vom Festnetz zum Mobiltelefon, und so kosten solche Anrufe schon innerhalb Deutschlands MEIN Geld, von Roaming-Gebühren im Ausland ganz zu schweigen.
Was "unerbetene" Anrufe angeht, so finde ich es völlig egal, ob sie Statt finden, um etwas zu verkaufen oder Informationen zu gewinnen (die ja dann auch verkauft werden!) - der Anrufer kann nie wissen, ob & wo(bei) er den Angerufenen gerade stört. ZB würde ich für einen potentiellen Kunden schon aus der Supermarkt-Kassenschlange heraus gehen, um nicht alle Umstehenden mit dem Gespräch zu "unterhalten", für unerwünschte Anrufe aller Art jedoch bestimmt nicht - abgesehen davon, dass eben ich die Anrufweiterschaltung zahle!
Seriöse Marktforschungsinstitute zahlen für 1-2 Stunden Gespräch - mit Voranmeldung und mit Leuten, die in entsprechenden Karteien stehen und dies auch wollen - ca. 30 - 50 € und führen nicht derartige "Überfälle" durch.

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