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News: Marktforschungsumfragen genehmigt

Gericht erlaubt unerwünschten Telefonterror

Redaktion / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Privatpersonen werden zunehmend telefonisch von Marktforschungsunternehmen belästigt, die Rufnummer "blind" aus dem Telefonbuch fischen. Ein telefonisch belästigter Rechtsanwalt schickte einem solchen Marktforschungsunternehmen eine Abmahnung und forderte Erstattung seiner Gebühren - das Unternehmen lehnte beides ab.

Eine Richterin des Amtgerichts Hamburg St. Georg hat in dieser Angelegenheit nun das Urteil gefällt: Wer sich ein Telefon anschafft, bringt damit auch generell seinen Willen zum Ausdruck, über dieses Medium kommunizieren zu wollen. Auch unerwünschte Anrufe von Marktforschungsunternehmen sind damit rechtlich in Ordnung. Quelle: Heise.de.

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Borlander Redaktion „Gericht erlaubt unerwünschten Telefonterror“
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aus dem Telefonbuch fischen.
Würden die sich wenigstens aufs Telefonbuch beschränken wäre es doch eine wahre Freude! Da werden einfach Rufnummernblöcke durchgewählt - als ISDN-Besitzer bekommt man dann u.U. 10 Anrufe hintereinander obwohl man nicht im Telefonbuch steht :-(
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