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News: Marktforschungsumfragen genehmigt

Gericht erlaubt unerwünschten Telefonterror

Redaktion / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Privatpersonen werden zunehmend telefonisch von Marktforschungsunternehmen belästigt, die Rufnummer "blind" aus dem Telefonbuch fischen. Ein telefonisch belästigter Rechtsanwalt schickte einem solchen Marktforschungsunternehmen eine Abmahnung und forderte Erstattung seiner Gebühren - das Unternehmen lehnte beides ab.

Eine Richterin des Amtgerichts Hamburg St. Georg hat in dieser Angelegenheit nun das Urteil gefällt: Wer sich ein Telefon anschafft, bringt damit auch generell seinen Willen zum Ausdruck, über dieses Medium kommunizieren zu wollen. Auch unerwünschte Anrufe von Marktforschungsunternehmen sind damit rechtlich in Ordnung. Quelle: Heise.de.

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MaWin|DA Redaktion „Gericht erlaubt unerwünschten Telefonterror“
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Dann werde ich künftig unerwünschten Anrufern sämtliche mir bekannten Schimpfworte an den Kopf werfen! Denn wer mein Telefon anruft, bringt damit auch generell seinen Willen zum Ausdruck, über dieses Medium von mir auf´s übelste beschimpft zu werden ;-)

Dieses Urteil ist ja wohl ein Witz!

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