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News: Steuerzahler blechen Kampf gegen Windmühlen

20.000 Emule-Bösewichte erdrücken Karlsruhe

Redaktion / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Über 20.000 Klagen gegen Emule-Nutzer wurden bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe eingereicht (siehe Nickles-News Strafanzeigen-Flut gegen EMule-Nutzer). Und die müssen jetzt abgearbeitet werden. Pro Hausdurchsuchung sind mindestens zwei Beamte und ein Technikexperte nötig. Dazugerechnet die Arbeitszeit für die Ermittlung der Personen, die hinter den Emule-IP-Adressen stecken.

Und dazugerechnet um 30 Euro, die Internet-Anbieter als Aufwandsentschädigung für die "Justiz-Hilfe" pro Adresse kassieren, die sie rausrücken. In vielen Fällen enden die Hausdurchsuchungen mit Ergebnissen wie diesem: Der ermittelte PC steht in einem Haus, in dem Vater, Mutter, Oma und Opa sowie der Nachwuchs bestreiten, irgendwelches illegales Zeugs im Internet verbreitet zu haben. Das ist mehr oder weniger das Aus für den Ermittlungsvorgang.

Wird ein PC schließlich beschlagnahmt und untersucht, dann fallen weitere 100 Euro pro Stunde für einen Sachverständigen an. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hofft die komplette Sache in sechs Monaten abgewickelt zu haben. Eventuell dauert es auch länger. Quelle: www.focus.de

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Wer schreit denn ??? Fake23
Brezel Redaktion „20.000 Emule-Bösewichte erdrücken Karlsruhe“
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Durch solche Vorgänge kann die Justiz nahezu gelähmt werden.
Weiteres zu dem Thema kann man hier nachlesen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/65003

Ob ein Fall eine Bagatelle ist oder doch schwerwiegender - dazu muß man jeden Fall zunächst prüfen. Eine große Entlastung kann es also nicht geben, außer man setzt die Grenze dafür herauf, ab wann ein Verdacht/Indiz überhaupt anzeigefähig ist.

Eine interessante Bemerkung ist am Ende des Artikels:
***Die Staatsanwaltschaften verweisen zudem darauf, dass eine Providerauskunft oft wenig weiter helfe. Denn selbst wenn daraus hervorgehe, dass aus einer bestimmten Wohnung zu einer bestimmten Zeit urheberrechtlich geschütztes Material ins Netz eingeschleust worden sei, würden in einem solchen Fall dann häufig sämtliche Familienmitglieder die Rechtsverletzung leugnen.***
Nicht nur leugnen:
1) muß man gegen direkte Familienangehörige nicht aussagen und
2) weiß man dann eben einfach nicht, wer wann am PC war. (z.B. in einer WG)
Solange die Providerdaten also nicht einer einzelnen Person sondern nur einer Gruppe zugeordnet werden können ist das ganze schon zum scheitern verurteilt.

Für Powersauger ist also klar: Zieht in eine WG. :-)


Gruß, Brezel

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