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Crusty_der_Clown Nachtrag zu: „Moin, im Prinzip ganz einfach, wobei der Begriff Gewährleistung in diesem Fall...“
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Kleiner Nachtrag noch.

Natürlich kann ATI hier in diesem Fall auch eine Registrierung verlangen, sie bieten ja eine freiwillige Leistung an, also können sie dies auch zu ihren Bedingungen tun.

Man muß sich ja auch nicht registrieren lassen, im Fehlerfall kann man sich ja auch an seinen Händler wenden. Ist in der Regel auch günstiger, da der Verkäufer auch für Transportkosten aufkommen muß, dafür kann's aber länger dauern, wer weiß, wann der Verkäufer seinerseits ein defektes Teil zur Reparatur weiterschickt, womöglich liegen die Teile dort noch eine gewisse Zeit rum.

Jürgen

"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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