http://www.computerbase.de/news/hardware/grafikkarten/ati/2005/september/ati_garantiezeit_desktopkarten/
kann mir das einer erklären ?

http://www.computerbase.de/news/hardware/grafikkarten/ati/2005/september/ati_garantiezeit_desktopkarten/
kann mir das einer erklären ?
Moin,
im Prinzip ganz einfach, wobei der Begriff "Gewährleistung" in diesem Fall etwas irreführend ist.
Tatsache ist jedenfalls, daß der HERSTELLER eines Produktes dem Käufer (Endkunden) gegenüber überhaupt keine Garantie oder Gewährleistung bieten muß. Dies muß einzig und allein der VERKÄUFER. Dieser muß privaten Endkunden eine Mängelgewährleistung von 2 Jahren bieten, bei gewerblicher Benutzung kann der Zeitraum auf 1 Jahr durch den Verkäufer verkürzt werden.
Dabei geht die Rechtsprechung davon aus, daß bei einem auftretenden Fehler innerhalb der ersten 6 Monaten die Ursache von Anfang an vorhanden war. Will der Verkäufer also einen Gewährleistungsfall nicht anerkennen, muß er in diesem Zeitraum beweisen, daß der Fehler vom Kunden verusacht wurde. Nach 6 Monaten und einem Tag kehr sich die Beweislast um, der Käufer muß also im Streitfall beweisen, daß der Fehler bzw. die Ursache dafür von Anfang an bestanden hat. In der Praxis kann er das nur selten.
Die meisten Hersteller bieten jedoch 1 Jahr Garantie für Ihre Geräte an, so daß es zumindest in diesem Zeitraum keine Streitigkeiten darüber gibt, wer den Fehler zu verantworten hat (siehe oben genannte 6-Monats-Grenze), es findet also eher eine Verschiebung auf 12 Monate statt. In diesem Zeitraum (also meist 1 Jahr) nehmen die meisten Hersteller auch direkt die Produkte vom Käufer entgegen, also unter Umgehung des Verkäufers. Das tun sie jedoch freiwillig.
Gesetzlich ist, wie bereits erwähnt, immer der Verkäufer für die Gewährleistung verantwortlich, niemals der Hersteller (immer bezogen auf die Konstellation Hersteller - Endkunde). Die Gewährleistungs-/Garantiebestimmungen des Verkäufers gegenüber des Herstellers sind noch ein Kapitel für sich, aber das sprengt jetzt hier den Rahmen und interessiert den Kunden ja eigentlich auch nicht.
Bei Fragen einfach nochmals melden.
Gruß
Jürgen
Kleiner Nachtrag noch.
Natürlich kann ATI hier in diesem Fall auch eine Registrierung verlangen, sie bieten ja eine freiwillige Leistung an, also können sie dies auch zu ihren Bedingungen tun.
Man muß sich ja auch nicht registrieren lassen, im Fehlerfall kann man sich ja auch an seinen Händler wenden. Ist in der Regel auch günstiger, da der Verkäufer auch für Transportkosten aufkommen muß, dafür kann's aber länger dauern, wer weiß, wann der Verkäufer seinerseits ein defektes Teil zur Reparatur weiterschickt, womöglich liegen die Teile dort noch eine gewisse Zeit rum.
Jürgen
Der artikel vermischt häufig (evtl. aufgrund der zitierten quellen) die garantie und die gewährleistung. Garantie ist freiwillig und in inhalt und ablauf frei vom hersteller wählbar (aber natürlich nicht rückwirkend änderbar) währen die gesetzliche gewährleistung vorgeschrieben ist.
Wenn ATI an der garantieschraube dreht, ist das ihr gutes (aber evtl. ins auge gehendes) recht.
mr.escape
Außerdem gilt das mit der Garantie natürlich für Built-by-ATI-Karten und die findet man hierzulande eh nur bei großen OEMs wie z.b. Dell. Und die wiederum geben selber Garantie.
Für den Endkunden hat dieses Änderung der Garantiemodalitäten seitens ATI in der Regel keine Auswirkungen.