Grafikkarten und Monitore 26.140 Themen, 115.545 Beiträge

Crusty_der_Clown Hellspawn „Deutsches Recht VS Ati ?“
Optionen

Moin,

im Prinzip ganz einfach, wobei der Begriff "Gewährleistung" in diesem Fall etwas irreführend ist.

Tatsache ist jedenfalls, daß der HERSTELLER eines Produktes dem Käufer (Endkunden) gegenüber überhaupt keine Garantie oder Gewährleistung bieten muß. Dies muß einzig und allein der VERKÄUFER. Dieser muß privaten Endkunden eine Mängelgewährleistung von 2 Jahren bieten, bei gewerblicher Benutzung kann der Zeitraum auf 1 Jahr durch den Verkäufer verkürzt werden.

Dabei geht die Rechtsprechung davon aus, daß bei einem auftretenden Fehler innerhalb der ersten 6 Monaten die Ursache von Anfang an vorhanden war. Will der Verkäufer also einen Gewährleistungsfall nicht anerkennen, muß er in diesem Zeitraum beweisen, daß der Fehler vom Kunden verusacht wurde. Nach 6 Monaten und einem Tag kehr sich die Beweislast um, der Käufer muß also im Streitfall beweisen, daß der Fehler bzw. die Ursache dafür von Anfang an bestanden hat. In der Praxis kann er das nur selten.

Die meisten Hersteller bieten jedoch 1 Jahr Garantie für Ihre Geräte an, so daß es zumindest in diesem Zeitraum keine Streitigkeiten darüber gibt, wer den Fehler zu verantworten hat (siehe oben genannte 6-Monats-Grenze), es findet also eher eine Verschiebung auf 12 Monate statt. In diesem Zeitraum (also meist 1 Jahr) nehmen die meisten Hersteller auch direkt die Produkte vom Käufer entgegen, also unter Umgehung des Verkäufers. Das tun sie jedoch freiwillig.

Gesetzlich ist, wie bereits erwähnt, immer der Verkäufer für die Gewährleistung verantwortlich, niemals der Hersteller (immer bezogen auf die Konstellation Hersteller - Endkunde). Die Gewährleistungs-/Garantiebestimmungen des Verkäufers gegenüber des Herstellers sind noch ein Kapitel für sich, aber das sprengt jetzt hier den Rahmen und interessiert den Kunden ja eigentlich auch nicht.

Bei Fragen einfach nochmals melden.

Gruß
Jürgen

"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
bei Antwort benachrichtigen