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News: Gerichtsurteil gefallen

Ebay ohne Rückzugsmöglicheit bei Kaufangeboten

Redaktion / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Oberlandesgericht Oldenburg verurteilte gestern einen EBay-Anbieter der sein Verkaufsangebot vorzeitig zurückzog. Dabei handelte es sich um ein Auto mit 7000 Euro Zeitwert für das als Höchstgebot nach einer Woche lediglich 4550 Euro zustande kamen.

Aufrund des zu geringen Höchstgebots beendete der Anbieter die Auktion vorzeitig. Der Höchstbieter zog vor Gericht und forderte als Schadensersatz die Preisdifferenz des Auto-Marktwertes und seines Höchstgebots und kriegte Recht. Ausreden des Klägers waren zwecklos.

Zwar gestatten die EBay-Spielregeln die Zurücknahme eines Angebots unter bestimmten Bedingungen, die waren laut Gericht in diesem Fall allerdings nicht gegeben.

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Olaf19 charlie62 „Wenn ich einen Gegenstand verkaufen will und er geht mir kurz vorher kaputt -...“
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Hi Charlie, Massafagga + all,

ich hatte diese Meldung bereits gestern bei Golem gelesen und das OP hier deswegen nur kurz überflogen. Bei Golem war davon die Rede gewesen, es habe sich inzwischen ein schwer wiegender technischer Mangel herausgestellt UND NUR deswegen sei die Auktion abgebrochen worden - Zitat Golem:

Der Verkäufer merkte an, dass aus dem Autogetriebe Öl austrat und wollte deshalb die Versteigerung beenden.

Sollte das nicht zutreffen oder nur eine "faule Ausrede" sein, weil der Verkäufer nur aus Enttäuschung über den miesen Preis die Auktion abgebrochen hat - dann habt ihr natürlich recht, und auch das Urteil wäre völlig in Ordnung. In diesem Fall wäre mein 1. Statement in diesem Thread voreilig gewesen ;-)

SRY
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Inwiefern? Olaf19
Warum auch? SmallAl