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News: Gerichtsurteil gefallen

Ebay ohne Rückzugsmöglicheit bei Kaufangeboten

Redaktion / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Oberlandesgericht Oldenburg verurteilte gestern einen EBay-Anbieter der sein Verkaufsangebot vorzeitig zurückzog. Dabei handelte es sich um ein Auto mit 7000 Euro Zeitwert für das als Höchstgebot nach einer Woche lediglich 4550 Euro zustande kamen.

Aufrund des zu geringen Höchstgebots beendete der Anbieter die Auktion vorzeitig. Der Höchstbieter zog vor Gericht und forderte als Schadensersatz die Preisdifferenz des Auto-Marktwertes und seines Höchstgebots und kriegte Recht. Ausreden des Klägers waren zwecklos.

Zwar gestatten die EBay-Spielregeln die Zurücknahme eines Angebots unter bestimmten Bedingungen, die waren laut Gericht in diesem Fall allerdings nicht gegeben.

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Kelo Redaktion „Ebay ohne Rückzugsmöglicheit bei Kaufangeboten“
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Ich finde das Urteil des Gerichts absolut in Ordnung. Wenn jemand etwas bei Ebay einstellt, so muss er den Artikel auch an den Höchstbietenden verkaufen. Wo würde es enden, wenn viele Verkäufer Artikel einstellen würden und diese bei ihrer Ansicht nach zu tiefen Geboten wieder zurückziehen würden?
Der Mindestpreis kann vom Verkäufer ja entsprechend gewählt werden.

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Inwiefern? Olaf19
Warum auch? SmallAl