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News: Gerichtsurteil gefallen

Ebay ohne Rückzugsmöglicheit bei Kaufangeboten

Redaktion / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Oberlandesgericht Oldenburg verurteilte gestern einen EBay-Anbieter der sein Verkaufsangebot vorzeitig zurückzog. Dabei handelte es sich um ein Auto mit 7000 Euro Zeitwert für das als Höchstgebot nach einer Woche lediglich 4550 Euro zustande kamen.

Aufrund des zu geringen Höchstgebots beendete der Anbieter die Auktion vorzeitig. Der Höchstbieter zog vor Gericht und forderte als Schadensersatz die Preisdifferenz des Auto-Marktwertes und seines Höchstgebots und kriegte Recht. Ausreden des Klägers waren zwecklos.

Zwar gestatten die EBay-Spielregeln die Zurücknahme eines Angebots unter bestimmten Bedingungen, die waren laut Gericht in diesem Fall allerdings nicht gegeben.

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Massafagga Olaf19 „Ebay: Rückzieher bei Kaufangeboten unzulässig“
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Mit anderen Worten: Je mieser der Preis, den der Verkäufer erzielt, desto höher ist der Schadenersatz, den er "zum Dank" für den schwachen Abschluss eines ohnehin verkorksten Geschäftes leisten muss - auf welcher Strecke bleibt denn da die Logik??

ich find das ist logisch:

Zwar gestatten die EBay-Spielregeln die Zurücknahme eines Angebots unter bestimmten Bedingungen, die waren laut Gericht in diesem Fall allerdings nicht gegeben.

Wenn was kaputt geht, gestohlen wird etc. darf man es ja noch zurückziehen, aber wenn verkäufer x nicht mit den preis zufrieden ist verliert das Angebot nicht seine gültigkeit und der käufer hat für seine 4500€ anspruch auf eine 7000€ teuren Wagen => der wirtschaftlichen schaden den er erleidet ist das ihn ein gewinngeschäft mit 2500€ reingewinn entgeht.

Wenn man als verkäufer nicht für einen bestimmten Preis verkaufen will, soll amn das angebot nicht ab 1 € reinstellen sonder gleich sagen 6500€ startgebot.

Ich selber kauf da zwar auch nicht ein, aber mich würd eher ein Gegenteiliges gerichtsurteil abschrecken.
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Inwiefern? Olaf19
Warum auch? SmallAl