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Da kassiert Eichel aber kräftig mit.....

luttyy / 11 Antworten / Flachansicht Nickles
Klick!

Der Verkäufer weiß hoffentlich, dass der Gewinn der Einkommenssteuer unteliegt und er bis zu 50% abdrücken muss...., so ist ist das in "Old Germany"!

Gruß luttyy
Kein Backup? Kein Mitleid!
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Antwort out-freyn
Sagt wer? charlie62
Sagt § 23 EStG... out-freyn
GTFreak out-freyn „Sagt § 23 EStG...“
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Meine Frau, in dieser Beziehung sehr firn, sagt, dass man nichts zahlen muss. Aber das ist ja nicht mein Problem...
Und logisch wäre dann auch noch, dass man bei dem Verkauf eines Autos (oder eines anderen Wertpapiers;-) mit Verlust (Neuwagen -> Unfall/ Totalschaden -> Ankauf durch den Schrotthändler) diesen Verlust steuerlich geltend machen kann.

Ich finde es aus meiner Sicht nur verwerflich, dass der Verkäufer die Auktion anfechten lassen will, weil angeblich höhere Angebote noch möglich gewesen wären. Ist denn dieser geldgierige Sack mit gar nichts zufrieden???

cu,

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Sagt § 23 EStG... ChrE
Sagt § 23 EStG... GTFreak
Sagt § 23 EStG... charlie62
Ja gehts denn noch... Emily22