Da kassiert Eichel aber kräftig mit.....
luttyy / 11 Antworten / FlachansichtDer Verkäufer weiß hoffentlich, dass der Gewinn der Einkommenssteuer unteliegt und er bis zu 50% abdrücken muss...., so ist ist das in "Old Germany"!
Gruß luttyy
folgender Absatz ist von Interesse:
(1) Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nr. 2) sind
...
2. Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, insbesondere bei Wertpapieren, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.
...
(2) Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften der in Absatz 1 bezeichneten Art sind den Einkünften aus anderen Einkunftsarten zuzurechnen, soweit sie zu diesen gehören.
Wenn also zwischen Autokauf und eBay-Auktionsende weniger als ein Jahr vergangen ist, hält der blanke Hans die Hand auf.