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Frage zur Rechtslage bei Garantie

Power / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi,

ich habe vor ein paar Wochen ein DVD Laufwerk
bei der Mindfactory AG reklamiert. Kaufdatum war der 10.03.03.
Die Reklamation wurde jedoch eindeutig zurückgewiesen, mit dem Hinweis,
dass sich die Beweislast nach 6 Monaten umkehrt. Ich müsse der
Firma beweisen, dass der Mangel schon innerhalb der ersten 6 Monate
vorhanden war. Ohne Gutachten dürfte dies wohl unmöglich sein.
Die Garantiezeit von Toshiba ist schon abgelaufen, denn die bieten nur
ein Jahr Garantie.

Nun meine Frage: Gesetzlich sind mittlerweile auf alle elektronischen
Geräte mindestens 2 Jahre Garantie Pflicht in Deutschland.
Für Toshiba mag das nicht gelten, da es sich hierbei um eine
japanische Firma handelt. Aber die Mindfactory AG muss dieser
Pflicht doch nachkommen. Auf Ihrer Webseite weisen sie darauf auch
hin, dass 24 Monate Gewährleistung geboten werden.
Worauf beziehen sich diese 24 Monate denn überhaupt, wenn ich ohnehin
immer nach 6 Monaten ein Gutachten vorlegen muss? Dann ist das ganze
doch überflüssig!
Meiner Meinung nach bezieht sich die Gewährleistung doch auf Fehler,
die trotz fachgerechter Benutzung der Ware entstehen.

Ich hoffe jemand kann mich aufklären bzw. bestätigen.

mfg

-power

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Tilo Nachdenklich Olaf19 „Moment mal...“
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Nein Olaf19, das verstehst Du falsch. Man kann sowie so völlig willkürlich abmahnen. Das dauert lange und kostet, bis dann vor Gericht geklärt ist, dass eine Abmahnung zu weit ging. Wenn man Pech hat, bleibt man auch noch auf den eigenen nicht unerheblichen Kosten sitzen. Erfahrungsgemäß ist zahlen günstiger.
Lange Zeit hat der Abmahnende Oberwasser, in der Regel auch finanziell. Bis er an den Falschen gerät und wegen rechtsmissbräuchlicher Abmahnung verurteilt wird. Ich zitiere mal aus der Promotion:
"Eine Abmahnung ist unter anderem immer dann rechtsmissbräuchlich, wenn die Erziehlung von Einnahmen der vorherrschende Zweck der Rechtsverfolgung ist... ."
Hinzu kommen "Hinterhaltsmerkmale". Spielt bei der (vorsorglichen) Anmeldung von Markennnamen eine Rolle.
Bekannt ist, dass Serienabmahnungen mit hohen Kostensätzen unzulässig sind. Und wenn ein Unternehmen eh eine Rechtsabteilung unterhält, dürfen nicht die hohen Stundensätze eines Einzelanwaltes berechnet werden.

Eine juristische Lösung wäre einfach. Abschaffung der Kostenerstattung für die erste Abmahnung.

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