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Frage zur Rechtslage bei Garantie

Power / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi,

ich habe vor ein paar Wochen ein DVD Laufwerk
bei der Mindfactory AG reklamiert. Kaufdatum war der 10.03.03.
Die Reklamation wurde jedoch eindeutig zurückgewiesen, mit dem Hinweis,
dass sich die Beweislast nach 6 Monaten umkehrt. Ich müsse der
Firma beweisen, dass der Mangel schon innerhalb der ersten 6 Monate
vorhanden war. Ohne Gutachten dürfte dies wohl unmöglich sein.
Die Garantiezeit von Toshiba ist schon abgelaufen, denn die bieten nur
ein Jahr Garantie.

Nun meine Frage: Gesetzlich sind mittlerweile auf alle elektronischen
Geräte mindestens 2 Jahre Garantie Pflicht in Deutschland.
Für Toshiba mag das nicht gelten, da es sich hierbei um eine
japanische Firma handelt. Aber die Mindfactory AG muss dieser
Pflicht doch nachkommen. Auf Ihrer Webseite weisen sie darauf auch
hin, dass 24 Monate Gewährleistung geboten werden.
Worauf beziehen sich diese 24 Monate denn überhaupt, wenn ich ohnehin
immer nach 6 Monaten ein Gutachten vorlegen muss? Dann ist das ganze
doch überflüssig!
Meiner Meinung nach bezieht sich die Gewährleistung doch auf Fehler,
die trotz fachgerechter Benutzung der Ware entstehen.

Ich hoffe jemand kann mich aufklären bzw. bestätigen.

mfg

-power

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Moment mal... xafford
Moment mal... Tilo Nachdenklich
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Markus Klümper xafford „Schön gesagt, aber in der Realität sieht es leider wirklich so aus, daß Geiz...“
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Ich muß Dir leider vollkommen Recht geben. Auch ich kenne die andere Seite. Meinen ehemals lukrativen und angenehmen Zeitvertreib als Promoter für Heim-Hifi hab ich drangegebn, denn was letztes Jahr in der Wintersaison abging war für einen Qualitätsfan wie mich nicht mehr tragbar. Eine Zumutung. Meine andere Tätigkeit als selbständiger EDV-Servicetechniker ist da angenehmer. Ich lebe von der Dienstleistung und kann nebenbei noch den einen oder anderen Rechner mit ordentlicher Marge verkaufen. Niemals wäre ich auf die Idee gekommen, mir zwecks Handel einen Computerladen einzurichten. Sowas tue ich mir nicht an.

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