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Gültigkeit bei eBay gekaufter Win XP-Codes ? Wer kennt sich

Alibaba / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich hab mich bisher mittels geliehener PCs u. A. durchgewustelt, aber nun wollte mir jemand, dem ich oft beim PC geholfen hatte, etwas Gutes tun und mir mittels eines bei eBay gekauften Notebook-Gehäuses mit aufgeklebten XP Home Codes zu einem eigenen und echten Win XP Home verhelfen. Verkäufer ist bekannt und dieses Windows sollte nunmehr nicht mehr anderweitig genutzt werden, also praktisch nur noch meinen PC verwalten. Mein Bekannter erklärte mir das so, dass ich eine x-beliebige XP-Home-CD nehmen könne, XP installieren und anschliessend auch aktivieren könne, ohne dass ich gleich verhaftet werde oder zahlen muss. Kurzum, es soll dann ein korrektes XP sein.
Irgendwie würde ich es gerne von neutraler Stelle nochmal erklärt bekommen, ob das auch ein rechtlich sauberes System sein wird ? Und auch wenn es Ok ist und es stellt sich heraus, dass noch anderswo jemand dieses Windows nutzt, wer dann der User mit der Raubkopie ist. Dann würden wir nämlich gegen den Verkäufer bei eBay klagen, uns eine Raubkopie als echte Lizenz verkauft zu haben.
Wäre dankbar, wenn mir jemand diesen Sachverhalt (Lizenzkauf via eBay) nochmal erklären würde. Win-Install, Aktivierung, Registry, etc. ist kein Problem, nur der rechtliche Sachverhalt. Vielen Dank
Alibaba

kann man SO nicht sagen rill
Nutzungsrecht aldixx
Sag ich doch!!! RW1
Alibaba Nachtrag zu: „Gültigkeit bei eBay gekaufter Win XP-Codes ? Wer kennt sich“
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Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Juli 2001. wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt. In der Computerbranche werden Hersteller als OEM bezeichnet, die aus eingekauften Komponenten eigene Produkte oder Systeme fertigen. Daher dürfen sie diese Lizenz auf jedem xbeliebigem Rechner einsetzen. Dies ist im Bundesgerichtshof Urteil vom 06.07.2000 – I ZR 244/97 auch eindeutig dokumentiert.