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Beendigung des Mietverhältnisses !!!

kennmichnichtaus / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi,


wie würdet Ihr das sehen ?? :


Frage : müssen die damals von mir angebrachten Deckenplatten und Fliesen ( und Tapete ) entfernt werden ??? ( die Whg. wurde schon tapeziert übernommen )


Auzug von einem Mietvertrag der DDR von 1989


1) Der Mieter ist verpflichtet,bei Auszug aus der Whg. diese in einem unter Berücksichtigung des normalen Verschleißes vertragsmäßigen Gebrauchszustand, besenrein und mit sämtlichen Schlüsseln , einschließlich der von ihm selbst beschafften , dem Vermieter zu übergeben .


2) Soweit erforderlich ,werden vor dem Auszug des Mieters zur Feststellung des vertragsmäßigen Zustandes der Whg. die Räume gemeinsam durch den Vermieter und Mieter überprüft .


3) Kommt der ausziehende Mieter seinen Verpflichtungen zur Beseitigung von ihm schuldhaft herbeigeführten Mängel innerhalb von 2 Wochen nicht nach , so ist der Vermieter berechtigt ,die notwendigen Arbeiten selbst durchzuführen und die dabei entstehenden Kosten vom Mieter zurückzufordern .


 


 


Dank and Gruß


kmna

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REPI kennmichnichtaus „Beendigung des Mietverhältnisses !!!“
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Muss gerade auch eine solche Wohnung auflösen !
Es gibt ein Grundsatzurteil zu dieser Problematik.
Das sagt aus, daß die Mietverträge aus DDR Zeiten noch gültig sind hinsichtlich
Kündigungsfristen und auch Übergabe der Wohnung.

Damit sind alle Änderungen und Zusatzklauseln, die die Vermieter nach 1990 durchdrücken wollten nichtig !

Für Dich gilt :

1. 14 Tage Kündigungsfrist
2. Wohnung muss besenrein sein und darf die üblichen Gebrausspuren aufweisen

"übliche Gebrauchsspuren" das ist dehnbarer Gummi und leg es aus wie Du es brauchst
Da zu Zwischendecken und Fliesen nichts drinn steht, lass sie dran.

Eventuell wäre mit dem Vermieter eine Vorabnahme zu vereinbaren, wo man sich über den Übergabezustand einigen kann .
Falls es sich um eine Wohnungsbaugesellschaft handelt, geben diese doch für Wohnungsauflösungen umfangreiche Merkblätter zum Übergabezustand heraus, wo aber das Meiste für DDR-Altverträge nicht relevant ist !


Gruß


repi




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