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Beendigung des Mietverhältnisses !!!

kennmichnichtaus / 8 Antworten / Baumansicht Nickles

Hi,


wie würdet Ihr das sehen ?? :


Frage : müssen die damals von mir angebrachten Deckenplatten und Fliesen ( und Tapete ) entfernt werden ??? ( die Whg. wurde schon tapeziert übernommen )


Auzug von einem Mietvertrag der DDR von 1989


1) Der Mieter ist verpflichtet,bei Auszug aus der Whg. diese in einem unter Berücksichtigung des normalen Verschleißes vertragsmäßigen Gebrauchszustand, besenrein und mit sämtlichen Schlüsseln , einschließlich der von ihm selbst beschafften , dem Vermieter zu übergeben .


2) Soweit erforderlich ,werden vor dem Auszug des Mieters zur Feststellung des vertragsmäßigen Zustandes der Whg. die Räume gemeinsam durch den Vermieter und Mieter überprüft .


3) Kommt der ausziehende Mieter seinen Verpflichtungen zur Beseitigung von ihm schuldhaft herbeigeführten Mängel innerhalb von 2 Wochen nicht nach , so ist der Vermieter berechtigt ,die notwendigen Arbeiten selbst durchzuführen und die dabei entstehenden Kosten vom Mieter zurückzufordern .


 


 


Dank and Gruß


kmna

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J-G-W kennmichnichtaus „Beendigung des Mietverhältnisses !!!“
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Wenn sie "normal" und in Ordnung sind dann NEIN, können also bleiben.
Hast Du z.B. im Flur eine schwarze Tapete, im Wohnzimmer Spiegel an der Decke im Bad Fliesen mit Bildern Deiner verflossenen, DANN müßtest Du das alles entfernen, egal welcher Zustand, da unzumutbar.
Normalerweise heißt, renoviert übernommen, also auch renoviert übergeben, wenn das da aber extra anderst, milder steht, dann können selbst die Tapeten bleiben, wenn sie innerhalb der Fristen verklebt wurden und noch einwandfrei sind. Wandfliesen dürfen übrigens einige Gebrauchslöcher haben, egal von wem die angebracht wurden.

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Tilo Nachdenklich kennmichnichtaus „Beendigung des Mietverhältnisses !!!“
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Also mit Deckenplatten und Fliesen haben sie Dich am Wickel. Aber weißt Du denn schon, ob der Vermieter sie weghaben will? Komisch, dass keine Renovierungsklausel dabei ist?

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kennmichnichtaus Tilo Nachdenklich „Also mit Deckenplatten und Fliesen haben sie Dich am Wickel. Aber weißt Du denn...“
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Hi,

wissen tu ich es nicht !! ist erstmal eine Vermutung .

der Vermieter sind die " Wohnbauten " oder "AWG"`s , wenn dir das was sagt .?

es ist noch ein alter DDR-Mietsvertrag ,mit 14 Tagen Kündigungsfrist.

- und diese 3 Absätze ist alles was unter " Beendigung des Mietverhältnisses " im Mietvertrag steht !!



kmna

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Spießer kennmichnichtaus „Hi, wissen tu ich es nicht !! ist erstmal eine Vermutung . der Vermieter sind...“
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Erste Regel in solchen Fällen: mit den maßgeblichen Leuten persönlich reden. Fliesen sind meistens ja eher ne aufwertende Maßnahme, und die Deckenplatten.... keine Ahnung, wie die aussehn, sind aber vielleicht auch ganz hübsch....?

Jedenfalls gibts da ja sicher nen Hausmeister oder Objektverantwortlichen oder weiß der Teufel, wie sich sowas schimpft, und wenn man mit denen mal n nettes Wort wechselt ist das meist mehr wert als die beste Auslegung des Mietvertrages. Schließlich sind die ja auch diejenigen, die einem am Ende die Schlüssel abnehmen und die Absolution erteilen.

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Spacebast kennmichnichtaus „Beendigung des Mietverhältnisses !!!“
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Frag lieber 'nen Anwalt für Mietrecht, durch den alten DDR-Mietvertrag ist das alles ziemlich schwammig.

Böser Biber Bocki benagte Bären Bummis breitstämmigen Buchenbaum bis Buchenbaum brach.
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gelöscht_21907 kennmichnichtaus „Beendigung des Mietverhältnisses !!!“
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dachte immer wenn neue gesetze gelten zb. (kündigundfristen) gelten diese auch für uralte (auch ddr) verträge. auch wenn es wie in diesem fall explizit drinn steht. d.h alte nicht mehr mit gesetzen übereinstimmende klauseln sind dann unwirksam.

ohne gewähr ;-)

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Dune Lord kennmichnichtaus „Beendigung des Mietverhältnisses !!!“
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Schon, die Verlängerung der Kündigungsfristen wäre allerdings zum Nachteil des Mieters, geht also nicht.
Ich würde einfach mal fragen, was der Vermieter zu den Deckenplatten sagt. Falls Du einen Nachmieter hast, ist das alles sowieso kein Problem. Der übernimmt die Wohnung dann und alles ist in Ordnung.

Wer andern eine Bratwurst brät, der hat ein Bratwurstbratgerät.
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REPI kennmichnichtaus „Beendigung des Mietverhältnisses !!!“
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Muss gerade auch eine solche Wohnung auflösen !
Es gibt ein Grundsatzurteil zu dieser Problematik.
Das sagt aus, daß die Mietverträge aus DDR Zeiten noch gültig sind hinsichtlich
Kündigungsfristen und auch Übergabe der Wohnung.

Damit sind alle Änderungen und Zusatzklauseln, die die Vermieter nach 1990 durchdrücken wollten nichtig !

Für Dich gilt :

1. 14 Tage Kündigungsfrist
2. Wohnung muss besenrein sein und darf die üblichen Gebrausspuren aufweisen

"übliche Gebrauchsspuren" das ist dehnbarer Gummi und leg es aus wie Du es brauchst
Da zu Zwischendecken und Fliesen nichts drinn steht, lass sie dran.

Eventuell wäre mit dem Vermieter eine Vorabnahme zu vereinbaren, wo man sich über den Übergabezustand einigen kann .
Falls es sich um eine Wohnungsbaugesellschaft handelt, geben diese doch für Wohnungsauflösungen umfangreiche Merkblätter zum Übergabezustand heraus, wo aber das Meiste für DDR-Altverträge nicht relevant ist !


Gruß


repi




Es empfiehlt sich immer, etwas Linux im Hause zu haben.
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