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Beendigung des Mietverhältnisses !!!

kennmichnichtaus / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi,


wie würdet Ihr das sehen ?? :


Frage : müssen die damals von mir angebrachten Deckenplatten und Fliesen ( und Tapete ) entfernt werden ??? ( die Whg. wurde schon tapeziert übernommen )


Auzug von einem Mietvertrag der DDR von 1989


1) Der Mieter ist verpflichtet,bei Auszug aus der Whg. diese in einem unter Berücksichtigung des normalen Verschleißes vertragsmäßigen Gebrauchszustand, besenrein und mit sämtlichen Schlüsseln , einschließlich der von ihm selbst beschafften , dem Vermieter zu übergeben .


2) Soweit erforderlich ,werden vor dem Auszug des Mieters zur Feststellung des vertragsmäßigen Zustandes der Whg. die Räume gemeinsam durch den Vermieter und Mieter überprüft .


3) Kommt der ausziehende Mieter seinen Verpflichtungen zur Beseitigung von ihm schuldhaft herbeigeführten Mängel innerhalb von 2 Wochen nicht nach , so ist der Vermieter berechtigt ,die notwendigen Arbeiten selbst durchzuführen und die dabei entstehenden Kosten vom Mieter zurückzufordern .


 


 


Dank and Gruß


kmna

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kennmichnichtaus Tilo Nachdenklich „Also mit Deckenplatten und Fliesen haben sie Dich am Wickel. Aber weißt Du denn...“
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Hi,

wissen tu ich es nicht !! ist erstmal eine Vermutung .

der Vermieter sind die " Wohnbauten " oder "AWG"`s , wenn dir das was sagt .?

es ist noch ein alter DDR-Mietsvertrag ,mit 14 Tagen Kündigungsfrist.

- und diese 3 Absätze ist alles was unter " Beendigung des Mietverhältnisses " im Mietvertrag steht !!



kmna

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