Ich zitiere mal aus der mir bekannten Meldung. Nachzulesen unter: http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,262810,00.html
1. "Staatsanwaltschaft und Polizei sind sicher, den fieberhaft gesuchten Fahrer eines dunklen Mercedes gefunden zu haben, teilte die Staatsanwaltschaft in Karlsruhe mit.
2. "Der Mann bestreitet eine Verwicklung in den Unfall", hieß es weiter.
3. Er wolle den Unfall gar nicht bemerkt haben.
4. Die Polizei fahndete jedoch stets nach einem Mercedes mit Böblinger Kennzeichen.
5. Der genaue Unfallhergang und die Tatbeteiligung des Verdächtigen seien "noch nicht abschließend geklärt", betonte die Staatsanwaltschaft.
6. Das örtliche Amtsgericht entzog dem Drängler wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung vorläufig den Führerschein.
7. Der Mitarbeiter befinde sich derzeit im Urlaub.
8. So habe sich ein Zeuge, der das Unfallgeschehen beobachtet habe, an wesentliche Bestandteile des Kennzeichens erinnert.
Vielleicht kommt es nur mir so vor, aber ich meine, dass da immer noch denkbar wenig Klarheit herrscht. Unter 1. wird behauptet, man habe den Täter. Unter 5. relativiert man schon leicht. Unter 6. wird schon mal prophylaktisch der FS entzogen, obwohl man unter 5. weder der Unfallhergang, noch die Tatbeteiligung einwandfrei geklärt werden konnte.
Unter 7. steht dann, dass der Verdächtige im Urlaub sei, obwohl er unter 2. die Tat bestreitet. Die Aussagen unter 4. und 8. klingen für mich auch so, als wenn das Fahrzeug des Verdächtigen wohl kein Böblinger Kennzeichen hat. Hat man vielleicht doch den Falschen?
@Nörgler: Den Täter als "Bestie" zu bezeichnen, finde ich nicht ganz nachvollziehbar. Wie bezeichnest du denn dann z.B. Kinderschänder/-Mörder?