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GEbt euch mal diese Vrechheit bei Ebay! was kann ich machen???

dsl-man / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Also,


ich hab bei Ebay meinen 5 Monate alten noch mit garantie verbleibenden Samsung 8x Brenner versteigert der ging auch recht gut weg am Auktionsende sollte ich dafür noch 20€ zzgl. Versand bekommen tja alle gut mehr als ich mir erhofft hatte.


Also schrieb ich dem Käufer ne Email mit mienen Kontodaten usw. da hat er auch prompt geantwortet ich zitiere: "guten abend wird am dienstag morgen überwiesen noch frohe ostern lieferadresse ist ....."


Also dachte ich das ging ja schnell und freute mich einfach mal so aus der laune heraus!


Kurz darafu bekam ich noch eine Email von ihm mit dem inhalt ich zitiere: " Sorry Ich wusste Nicht Das mein Sohn Heute auch mitgesteigert hat bisher hatte wir noch nie den zuschlag erhalten Heute Habe ich zwei.Sory Aber Ich nehme Den anderen Es tut mir leid noch frohe Ostern."


Darauf habe ich ihm das übliche Ebay gefasel geatwortet das der Kauf bindend ist und das er den Brenner nehmen muss usw.


Gut ich dachte mir wieder mal abwarten villeicht nimmt er den brenner noch so ohne großen druck!


Dann stehe ich heute so auf und kontroliere meine mail neben vilen ostergrüßen usw. fand ich diese hier ich zitiere: " punkt 2 ich habe laut bgb Das Recht von einem Vertrag Innerhalb einer Woche  Zurückzutreten.Und das tue Ich hier Mit.und tschüss   kannst es ja gern einklagen viel spass"


Und das wars ich hab dem jetzt schlecht bewertet und in ein paar tagen kommt die ebay verwarnung wen sich nichts ändert!


Aber meine Frage ist nun wie sieht die Rechtslage hier aus wer hat hier recht und zeiht den kürzeren?


 

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Frohe Ostern @ all ! dsl-man
doomsday dsl-man „GEbt euch mal diese Vrechheit bei Ebay! was kann ich machen???“
Optionen

Hallo !
Das Fernabsatzgesetz ( und darauf beruft sich ja letztendlich dein unwilliger Bieter )
betrifft lediglich Verträge, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden.Bei euch handelt es sich doch wohl um einen Kaufvertrag zwischen Privatpersonen. Hier greift das
Fernabsatzgesetz nicht. Der Kaufvertrag wäre somit zunächst einmal bindend. Du kannst also:
1.fluchen und zähneknirschend die ebay-Gebühren zahlen
2.dich noch einmal an ebay wenden (nach ähnlichen Fällen im ebay-Forum suchen)
3.dem Bieter (Anschrift ist ja wohl bekannt) eine Frist zur Vertragserfüllung setzen mit
dem Hinweis, dass der Artikel zur Abholung oder auf Wunsch "Versand" für ihn
bereitgestellt wird. Nach Ablauf der Frist das gerichtliche Mahnverfahren eröffnen
(Auskünfte erteilen dir hierbei kostenlos die Rechtspfleger der Amstgerichte).

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