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GEbt euch mal diese Vrechheit bei Ebay! was kann ich machen???

dsl-man / 10 Antworten / Baumansicht Nickles

Also,


ich hab bei Ebay meinen 5 Monate alten noch mit garantie verbleibenden Samsung 8x Brenner versteigert der ging auch recht gut weg am Auktionsende sollte ich dafür noch 20€ zzgl. Versand bekommen tja alle gut mehr als ich mir erhofft hatte.


Also schrieb ich dem Käufer ne Email mit mienen Kontodaten usw. da hat er auch prompt geantwortet ich zitiere: "guten abend wird am dienstag morgen überwiesen noch frohe ostern lieferadresse ist ....."


Also dachte ich das ging ja schnell und freute mich einfach mal so aus der laune heraus!


Kurz darafu bekam ich noch eine Email von ihm mit dem inhalt ich zitiere: " Sorry Ich wusste Nicht Das mein Sohn Heute auch mitgesteigert hat bisher hatte wir noch nie den zuschlag erhalten Heute Habe ich zwei.Sory Aber Ich nehme Den anderen Es tut mir leid noch frohe Ostern."


Darauf habe ich ihm das übliche Ebay gefasel geatwortet das der Kauf bindend ist und das er den Brenner nehmen muss usw.


Gut ich dachte mir wieder mal abwarten villeicht nimmt er den brenner noch so ohne großen druck!


Dann stehe ich heute so auf und kontroliere meine mail neben vilen ostergrüßen usw. fand ich diese hier ich zitiere: " punkt 2 ich habe laut bgb Das Recht von einem Vertrag Innerhalb einer Woche  Zurückzutreten.Und das tue Ich hier Mit.und tschüss   kannst es ja gern einklagen viel spass"


Und das wars ich hab dem jetzt schlecht bewertet und in ein paar tagen kommt die ebay verwarnung wen sich nichts ändert!


Aber meine Frage ist nun wie sieht die Rechtslage hier aus wer hat hier recht und zeiht den kürzeren?


 

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dsl-man Nachtrag zu: „GEbt euch mal diese Vrechheit bei Ebay! was kann ich machen???“
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Frohe Ostern @ all ! Frohe Ostern @ all ! Frohe Ostern @ all ! hab ich vergessen zu sagen!

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Chrisiiiii_cs dsl-man „GEbt euch mal diese Vrechheit bei Ebay! was kann ich machen???“
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Er darf auf jeden Fall sein Gebot zurückziehen! Klagen von deiner Seite aus wird net viel bringen (zu geringer Wert!) setzte dich einfach mit dem 2. in verbindung!

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dsl-man Chrisiiiii_cs „Er darf auf jeden Fall sein Gebot zurückziehen! Klagen von deiner Seite aus...“
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das mit dem zweiten geht nicht ebay hat es mir gesperrt da die option an zweitbieter verkaufen erst nach 7 tagen erhältlich ist und ich weis nicht wie ich an seine email sonst kommen soll!!!???!!!

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dsl-man Chrisiiiii_cs „Er darf auf jeden Fall sein Gebot zurückziehen! Klagen von deiner Seite aus...“
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ach und sein gebot darf er nicht merh zurückziehen das geht nur noch 12 stunden vor auktionsende!!!!

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Chrisiiiii_cs dsl-man „GEbt euch mal diese Vrechheit bei Ebay! was kann ich machen???“
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Auch vergessen:
Frohe Ostern

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doomsday dsl-man „GEbt euch mal diese Vrechheit bei Ebay! was kann ich machen???“
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Hallo !
Das Fernabsatzgesetz ( und darauf beruft sich ja letztendlich dein unwilliger Bieter )
betrifft lediglich Verträge, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden.Bei euch handelt es sich doch wohl um einen Kaufvertrag zwischen Privatpersonen. Hier greift das
Fernabsatzgesetz nicht. Der Kaufvertrag wäre somit zunächst einmal bindend. Du kannst also:
1.fluchen und zähneknirschend die ebay-Gebühren zahlen
2.dich noch einmal an ebay wenden (nach ähnlichen Fällen im ebay-Forum suchen)
3.dem Bieter (Anschrift ist ja wohl bekannt) eine Frist zur Vertragserfüllung setzen mit
dem Hinweis, dass der Artikel zur Abholung oder auf Wunsch "Versand" für ihn
bereitgestellt wird. Nach Ablauf der Frist das gerichtliche Mahnverfahren eröffnen
(Auskünfte erteilen dir hierbei kostenlos die Rechtspfleger der Amstgerichte).

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Heinz_Malcher dsl-man „GEbt euch mal diese Vrechheit bei Ebay! was kann ich machen???“
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So ärgerlich das ist, vergiss den Typen. Biete dein Produkt einfach nochmal an, wenns damals gut gegangen ist, wirds auch ein 2. mal gut gehen und beim nächsten Kunden hast du mehr glück :)

Glaub mir, sich in einen Rechtsstreit zu stürzen wäre unklug

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Amenophis IV dsl-man „GEbt euch mal diese Vrechheit bei Ebay! was kann ich machen???“
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Es ist wie so oft im Leben:

Rechtlich ist ein bindender Vertrag zustande gekommen. Du könntest die 20.- also (nach Mahnung und Fristsetzung) einklagen.

Aber es lohnt halt nicht. Und so gilt leider wieder mal: "Frechheit siegt".

Gruß
A4.
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basil dsl-man „GEbt euch mal diese Vrechheit bei Ebay! was kann ich machen???“
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Das ganze ist eine vertrakte Geschichte. Wie schon erwähnt wurde, so gelten für Geschäfte zwischen Privatpersonen andere gesetzliche Regelungen als für Geschäfte mit gewerblichen Händlern. Bei Privatgeschäften gilt i.A. das BGB, aber auch dort gibt es die Möglichkeit des Rücktrittes von einem Vertrag, z.B. bei Sachmangel, Nichterfüllung, Mangelhafter Erfüllung, Irrtum, Täuschung usw. In diesem Fall sollte er aber sich nicht z.B. auf Irrtum berufen können, da ein Irrtum über die Eigenschaften der Ware bestehen muß. Im eigentlichen Sinne hätte der Käufer also kein Rücktrittsrecht, im praktischen, sieht es aber wohl so aus, wie die meisten es schildern. Du könntest zwar das offizielle Mahnverfahren nach ausreichendem Verzug einleiten und bei wieter Zahlungsunwilligkeit einen Titel gegen den Käufer erwirken, aber ob da noch die Verhältnismäßigkeit gewahrt wäre ist eine andere Geschichte.

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Maxx Stone dsl-man „GEbt euch mal diese Vrechheit bei Ebay! was kann ich machen???“
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Hi dsl-man,

wo ist das Problem? Hast ja den Brenner noch nicht weggeschickt. Oder hattest Du schon andere KOSTEN?

Hinweis auf die eBay AGBs mailen, hast Du ja (das übliche Ebay gefasel), dann
Mitteilung an eBay, ggf. die Mails des "Käufers" anhängen.
Schön wenn eBay den Typ rauskickt, vielleicht ist es ja nicht das erste Mal.
Der Artikel sollte dann dem zweiten Bieter angeboten werden können bzw. erneut platziert werden, ohne Kosten (ist das noch aktuell?) des ersten Versuchs. Dauert dann eben zwei Wochen länger. Sag da ja nix Neues.

Und "wer zeiht den kürzeren"? Hattest Du nicht "Besserung" gelobt? ;-)

Gruss
Maxx Stone

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