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Kauferlebnis bei K&M jetzt mit Frage an Leser

grb8fe / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen

Danke für die regen Beiträge in meinem letzten Forum über K&M
Jetzt habe ich eine direkte Frage

diejenigen, die das andere Forum bereits gelesen haben, können Teil 1 übergehen. Die Frage steht erst im 2. Teil

Teil 1

Am 4.9. kaufte ich bei KM Elektronik in Stuttgart (also nicht per Versand) ein Notebook.
Wert damalig: 2700,- Pentium III1000, 126MB Ram heute hätte ich bei KM einen Pentium III 1100, 256 MB Ram und zusätzlich ein Modem erhalten, also Wertverlust > 200,-

Abends wollte iche es einschalten, es ging nicht. Also am 5.9. wieder zum Shop nach Stuttgart. Es müsse eingeschickt werden, erkärte mir der Verkäufer. Dann bat er mich zu unterschreiben, daß der Versand zu meinem Risiko ginge. Ich habe dann nicht unterschrieben, sondern eine EMail an die Zentrale gesandt.
Antwort: Sinngemäß: Das mit dem Risiko wäre ein Fehler des Verkäufers gewesen mit einer Entschuldigung. Notebook würde eingeschickt werden.

Besuch bei KM in Stuttgart mit der Frage wie lange die Reparatur wohl ginge: keine Antwort.

Email an Zentrale, dann kam das EMail: Max 4 Wochen.

Zwei weitere Mails baßten sich damit, daß auf dem Reklamationbegleitschein plötzlich meine Rechnungnummer mit dem Datum von 1997 und aus dem Pentium III 1000 ein Pentium III 900 wurde. Die Fragen konnten aber von KM naja geklärt werden



Teil 2:

Letzten Freitag den 12. Oktober (seltsame Rechnung mit den 4 Wochen) kam die Mail, daß das Notebook aus der Reparatur da wäre, also Samstags zum Shop nach Stuttgart.

Jetzt ging das Notebook, dh. es bootete, weiter konnte ich nichts feststellen, da das Notebook ohne Betriebssystem geliefert wird. Wichtig ist aber: jetzt fehlte die Software für den DVD Player, die Treiber für die Soundkarte, das Ladegerät und die Anleitung. Es wäre also max 3 Stunden zu benutzten gewesen, also nicht einsatzfähig, der Verkäufer händigte es mir daher nicht aus.

Ich stelle also fest
4. 9. Kauf eines nicht einsatzfähigen Notebook (Notebook defekt)
5. 9. bis 12.10. Nachbesserung seitens KM
13. 10. Besuch bei KM. Nootebook ist nicht einsatzfähig, da wesentliche Teile fehlen.

Die AGB\'s von KM sagen hierzu folgendes ich zitiere: Der Käufer.. hat nur Anspruch ... auf (Nachbesserung). Sofern die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Käufer anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen.

Jetzt meine Frage: Kann ich hier Wandlung geltend machen? KM verneinte dies mit folgendem Email:

Thema: Reklamation Notebook
Datum: 15.10.01 13:58:46 (MEZ) - Mitteleurop. Sommerzeit
From: voss@kmelektronik.de (Filialbetreuung -Voss)
To: bgrafe@aol.com

Sehr geehrter Herr Grafe ,

Wir bedauern sehr , daß Sie Ihr Notebook nicht komplett zurüchbekommen haben
. Die Filiale hat sich bereits mit dem Hersteller in Verbindung gesetzt , um
die fehlenden Teile so schnell wie möglich nachliefern zu können . Leider
können wir Ihrem Wunsch auf Wandlung aus diesem Grund im Moment nicht
entsprechen .

Mit freundlichen Grüßen
K&M Elektronik GmbH
M.Voß


Ich würde mich darüber freuen, wenn ich vernünftige, d.h. brauchbare Antworten erhalten würde.

Ich darf noch hinzufügen, daß Arlt in Stuttgart, Mediamarkt, und Vobis ganz andere Geschäftsgebaren haben, hier wäre ein solcher Fall nicht möglich. (Habe per Mail dort angefragt)


Danke im voraus

Bernhard Grafe

(Anonym) grb8fe „Kauferlebnis bei K&M jetzt mit Frage an Leser“
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Wandlung, d.h. Rückgängigmachung des Vertrages! Nicht der Hersteller, sondern der Verkäufer ist Dein Vertragspartner und somit verantwortlich für die Einhaltung desselben!!! Setze ihm eine angemessene Frist (falls Du beruflich auf das Notebook angewiesen bist und das nachweisen kannst: 5 Arbeitstage, und wie mein Vorredner schon sagte: per EINSCHREIBEN)!!! - sollte das Notebook bis zum 22.10.01 nicht mit den per KV zugesicherten Eigenschaften wieder in Deinem Besitz sein, kannst Du Wandlung beanspruchen!

mfG

K.Beuse (RA)