Hallo, ich habe ein Elitegroup Board mit diesem Bug und eine Firma, ich kann also nicht den ganzen Tag an dem Teil rumprobieren oder schrauben. Ist der Händler verpflichtet, das Board umzutauschen oder den BUG zu beheben, auch nach den 14 tagen noch? Weil eigentlich läuft die Aktion ja unter Garantie, denn der Händler hat schließlich gewusst DASS DER CHIP NICHT OK IST. Somit hat er mir defekte Ware bewusst verkauft und mich nicht auf den Fehler hingewiesen, obwohl ich ausdrücklich gefragt habe, ob meine Konfiguration passt, die ich ihm erklärt habe. Was meint ihr?
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Hallo, stimme vino grundsätzlich zum Inhalt der Gewährleistung zu, in diesem Fall aber nicht:
1.Das Board ist wahrscheinlich n i c h t mit der Zusicherung verkauft worden, auch bei Betrieb mit einer Soundlaster gleichzeitig den Transfers großer Datenmengen ohne die -theoretische- Möglichkeit von Datenverlusten bewältige zu können.
Es liegt also kein fehlen von zugesicherten Eigenschaften vor.
2. Tatsächlich ist anscheinend auch kein - den Käufer benachteiligender - Fehler nachgewiesenermaßen vorhanden. Oder hat *Anonym* solche bemerkt?
3. Bei Computern geht die Rechtsprechnung von der Notwendigkeit einer gewissen Fehlertoleranz des Käufers aus. (Bestes Beispiel LCD-Pixelfehler). Es liegt sozusagen 'in der Natur' des Produkts, gelegentlich fehlerbehaftet zu sein.
4. Kommentar: Ich halte -mit der Literatur- diese Rechtsauffassung auch für korrekt. Ansonsten könnte beispielsweise beim erschienen eines neuen Treibers (was bei fast jedem Produkt fast regelmäßig geschieht) der Käufer daraus Rechte herleiten. Denn offenkundig hatte der alte ja 'Mängel' - sonst hätte man den neuen nicht gebraucht.
Bei einer solchen Rechtsausffasssung würde jede technische Entwicklung zur möglichen Schadensersatzpflicht führen - und damit unterbleiben. Und das wäre sicher nicht im Sinne des Käufers.
salut -a.
