Hallo, ich habe ein Elitegroup Board mit diesem Bug und eine Firma, ich kann also nicht den ganzen Tag an dem Teil rumprobieren oder schrauben. Ist der Händler verpflichtet, das Board umzutauschen oder den BUG zu beheben, auch nach den 14 tagen noch? Weil eigentlich läuft die Aktion ja unter Garantie, denn der Händler hat schließlich gewusst DASS DER CHIP NICHT OK IST. Somit hat er mir defekte Ware bewusst verkauft und mich nicht auf den Fehler hingewiesen, obwohl ich ausdrücklich gefragt habe, ob meine Konfiguration passt, die ich ihm erklärt habe. Was meint ihr?
Allgemeines 22.066 Themen, 149.998 Beiträge
Achtung, keine Rechtsberatung, es folgen laienhafte Ratschläge (die aber meines Wissens trotzdem korrekt sind):
Ich gehe mal davon aus, dass du die VIA 686B Southbridge hast...
Du hast beim Händler auf jeden Fall 6 Monate gesetzliche Gewährleistung, d.h. so lange garantiert der Händler (nicht der Hersteller), dass die Ware in Ordnung ist. Er ist allerdings nicht automatisch verpflichtet, die Ware umzutauschen (Wandlung) oder gar das Geld wieder herauszurücken. Er ist berechtigt, in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festzulegen, die Ware während dieser Zeit selbst zu reparieren (Nachbesserung, auch mehrere Versuche möglich je nach AGB). Dem Händler arglistige Täuschung nachzuweisen (die den Vetrag nichtig machen würde), dürfte dir kaum gelingen, du müsstest ihm nachweisen (Schriftliches? Zeugen?), dass er den Mangel gekannt hat und auch, dass er das Board ausdrücklich als für deine Zwecke geeignet bezeichnet hat.
Du hast auf jeden Fall ein Recht auf Nachbesserung (das sähe m.E. so aus, dass der Händler selbst den mittlerweile auf http://www.viahardware.com/download/index.shtm erhältlichen Patch bzw. die 4.32-Busmasterdriver von VIA aufspielt und dir das Board wieder aushändigt). Ob du dich deswegen mit ihm anlegen willst oder dir das Ding schnell selber ziehst (genaue Adresse für den Bugfix mit Soundblaster-Karten: http://download.viahardware.com/viapfd100.exe, die 4.32er: http://download.viahardware.com/4in1432v.zip), musst du selbst wissen.
Gruß
vino
Hallo, stimme vino grundsätzlich zum Inhalt der Gewährleistung zu, in diesem Fall aber nicht:
1.Das Board ist wahrscheinlich n i c h t mit der Zusicherung verkauft worden, auch bei Betrieb mit einer Soundlaster gleichzeitig den Transfers großer Datenmengen ohne die -theoretische- Möglichkeit von Datenverlusten bewältige zu können.
Es liegt also kein fehlen von zugesicherten Eigenschaften vor.
2. Tatsächlich ist anscheinend auch kein - den Käufer benachteiligender - Fehler nachgewiesenermaßen vorhanden. Oder hat *Anonym* solche bemerkt?
3. Bei Computern geht die Rechtsprechnung von der Notwendigkeit einer gewissen Fehlertoleranz des Käufers aus. (Bestes Beispiel LCD-Pixelfehler). Es liegt sozusagen 'in der Natur' des Produkts, gelegentlich fehlerbehaftet zu sein.
4. Kommentar: Ich halte -mit der Literatur- diese Rechtsauffassung auch für korrekt. Ansonsten könnte beispielsweise beim erschienen eines neuen Treibers (was bei fast jedem Produkt fast regelmäßig geschieht) der Käufer daraus Rechte herleiten. Denn offenkundig hatte der alte ja 'Mängel' - sonst hätte man den neuen nicht gebraucht.
Bei einer solchen Rechtsausffasssung würde jede technische Entwicklung zur möglichen Schadensersatzpflicht führen - und damit unterbleiben. Und das wäre sicher nicht im Sinne des Käufers.
salut -a.
Ich gebe dem großen Pharao recht, denn ich habe es eigentlich so formulieren wollen:
Ein Recht auf Nachbesserung hast du ebenfalls nur, wenn diese zugesicherte Eigenschaft entweder von vornherein zum Produkt gehört (z.B. dass ein neues Auto fahrbereit ist) oder vom Händler zugesichert wurde (Gebrauchtwagen, der als unfallfrei wird) und du diese Zusicherung auch nachweisen kannst!!! Ohne einen schriftlichen Auftrag an den Händler mit genauer Angabe deiner Originalkonfiguration und seine ausdrückliche Zusicherung, dass das Board anstandslos läuft, hast du wohl keine Chance.
Selbst dann besteht eine wesentliche Eigenschaft eines Motherboards in dem Zusammenspiel von Hard- und Software (BIOS, Chipsatztreiber) und eine wesentliche Eigenschaft eines Treiberprogramms darin, dass es immer weiterentwickelt wird! Ebenso gibt es keinen Rechtsanspruch auf fehlerfreie Software (dazu gab es schon entsprechende Gerichtsurteile, obwohl m.E. nicht ganz einzusehen ist, dass ein Flugzeug aus zig Millionen Einzelteilen, hergestellt von Tausenden von Arbeitern zwar absturzsicher funktionieren muss, ein Programm aus zig Tausenden Zeilen, programmiert von Hunderten von Programmierern aber nicht - selbst wenn es aus dem gleichen US-Bundesstaat kommt). Das Vorhandensein von Bugs gehört sozusagen zur wesentlichen Eigenschaft eines Computers, der aus Einzelteilen zusammengebaut wird!
So gesehen: schlechte Karten - aber dafür hast du ja jetzt die Links zu den Bugfixes...
Gruß
vino
