Hi,
        
        Laut Fernabgabegesetz darf ich Waren, die ich online oder per Telefon bestellt habe und einen Wert von über 40 Euro haben innerhalb 14 Tagen kostenfrei zurrückschicken. Wieso verlangt z.B. Conrad-Elektronik immer noch, das Rücksendungen freigemacht werden?
        Oder gehts auch anders?
        
        cu Sandmann
      
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
      Hallo, Sandmann es ist ! juristisch anders: In 361 b Absatz 2 Satz 1 des ... Liebling Kreuzberg (Anonym) 
    
    
      Hiermit entschuldige ich mich für meine genannten Aussagen. Ich weiß, daß ... Liebling Kreuzberg (Anonym) 
    
    
    
    
    
    
    
    
    
    
    
          Hallo, Sandmann;
          bei Conrad geht's anscheinend schön durcheinander. AGBen auf der Rech-
          nungsrückseite contra AGBen im Net. Deine Recherche hat sich offen-
          sichtlich doch gelohnt ! Gute Arbeit !
          Aber: Wieso kaufst Du in dem Laden ? Der ist m.E. einer der teuersten
          überhaupt. Besuche doch mal die Website: www.smm.de oder www.pearl.de
          beide sind günstiger (in dieser Reihenfolge !) Toi, toi, toi
          Liebling Kreuzberg
        
