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Rücksendungen bei Conrad freimachen??

Sandmann / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi,

Laut Fernabgabegesetz darf ich Waren, die ich online oder per Telefon bestellt habe und einen Wert von über 40 Euro haben innerhalb 14 Tagen kostenfrei zurrückschicken. Wieso verlangt z.B. Conrad-Elektronik immer noch, das Rücksendungen freigemacht werden?
Oder gehts auch anders?

cu Sandmann

Liebling Kreuzberg (Anonym) Sandmann „Rücksendungen bei Conrad freimachen??“
Optionen

Hallo, Sandmann;
es ist (!) juristisch anders: In § 361 b Absatz 2 Satz 1 des
Fernabsatzgesetzes (Terminologie: ein Fernabgabegesetz existiert nicht) heißt es im Satz 1: "Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksen-
dung der Sache, deren K o s t e n und G e f a h r (des zu-
fälligen Untergangs der Sache - Anm. des Unterzeichners) der
U n t e r n e h m e r zu tragen hat, ...
(Soweit der Text der Bestimmung "Rückgaberecht bei Verbraucherverträ-
gen - § 361 b FernAbsG)
Im Abs. 2 Satz 2 dieses Gesetzes heißt es: "§ 361 a Abs. 2 (Widerrufs-
recht bei Verbraucherverträgen - Anm. des. Uz) gilt entsprechend; die
Kosten der Rücksendung dürfen dem Verbraucher nicht auferlegt werden."

Teil dies doch Elektronik-Konrad mit; er wird sich sicherlich freuen.
Leider hat Dir ein mich beleidigender Herr/Frau Anonym von einem an-
deren Brett von Nickles nicht helfen können. Dieser meinte, ich wolle
mich lediglich wichtigtun. Schade, daß der betreffende anonymus Dir
nicht hilfen konnte und/oder wollte ! Toi, toi, toi