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0190 Nummer ins Internet! Betrug? Legal?

Louie (Anonym) / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Folgendes ist meinem Freund passiert:

Nachdem ich auf seinem Computer den Internetzugang eingerichtet hatte war er am nächsten Tag zum ersten Mal im Internet und besuchte auch "Erotikseiten". Da er noch ein Neuling was Computer und Internet betrifft ist, dachte er sich auch nichts dabei, als ein Popup Window Ihn zur Installation eines Programmes aufforderte. Als er dann am nächsten Tag sich erneut ins Internet einwählen wollte, clickte er auf die von mir eingerichtete DFÜ Verbindung zu Freenet, danach ging aber ein Popup Fenster des tags zuvor downgeloadeten Programmes auf und sagte Ihm, daß es Ihn mit einem anderen Anbieter verbindet. Dieses Fenster ließ sich nicht schließen und auch das Fenster für die Verbindung über Freenet wurde deaktiviert. Einzig die Taste OK des Programmes funktionierte. Als Neuling auf diesem Gebiet dachte er sich dann nichts dabei und wurde dann aber ohne sein Wissen über eine 0190 Nummer für 3,63 DM die Minute ins Internet verbunden. Die Rechnung über die Telekom steht noch aus. Was kann man da machen? Er sieht jetzt eine Rechnung von ca 500.- DM für 3 Stunden surfen auf sich zukommen. Gibt es da ein Grundsatzurteil auf das man sich berufen kann?

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Hin und sprengen. (Anonym)
Liebling Kreuzberg (Anonym) steely „Tja, da muß wohl das ganze DFÜ-Gedöns neu installiert werden. Was Ähnliches...“
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Dem vorstehenden Beitrag von steely kann ich inhaltlich nur voll und
ganz zustimmen. Ergänzend würde ich unter exakter und eingehender Dar-
stellung des Sachverhalts die Angelegenheit der zuständigen Staatsan-
waltschaft mitteilen, mit der Bitte, strafrechtliche Schritte gegen
Unbekannt einzuleiten. Betrug gem. § 263 StGB setzt voraus: Täu-
schungshandlung (über Entgeltlichkeit/Nichtentgeltlichkeit, bzw. Höhe
des Entgelts, Irrtumserregung, Vermögensverfügung, Vermögensschaden,
Nachteilszufügungsabsicht, Kausalität zwischen jedem der vorstehenden
Tatbestandsmerkmale zum nächsten;
Bei der Anzeige auch auf § 302 a StGB (Leistungswucher, Ausnutzung der wirtschaftlichen Unerfahrenheit) hinweisen.
Gerade, wenn der User keine Ahnung von der wirtschaftlichen Bedeutung des Geschehens hatte - ganz davon abgesehen, daß in Amerikanisch gehaltene Allgemeine Geschäftsbedingungen nach dem AGB-Gesetz in Deutschland nicht wirksam sind (wenn es sich um einen deutschen Anbieter handelt) - dann besteht u.U. die Möglichkeit, "herauszukom-
men." Das dauert aber seine Zeit!
Toi,toi,toi
P.S.: Auf geistige Tiefflieger wie der anonyme Proll-Beitrag zwischen
Red Scorpion und dem nächsten namentlich benannten Beitrag können wir
alle verzichten. Hier könnte man schon eine Strafanzeige wegen Be-
leidigung ( § 185 StGB ) stellen. GottseiDank gibt es kein anonymes
Surfen ! Hoffentlich kommt bald der "Internet-Führerschein".

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na und pech gehabt er (Anonym)