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0190 Nummer ins Internet! Betrug? Legal?

Louie (Anonym) / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Folgendes ist meinem Freund passiert:

Nachdem ich auf seinem Computer den Internetzugang eingerichtet hatte war er am nächsten Tag zum ersten Mal im Internet und besuchte auch "Erotikseiten". Da er noch ein Neuling was Computer und Internet betrifft ist, dachte er sich auch nichts dabei, als ein Popup Window Ihn zur Installation eines Programmes aufforderte. Als er dann am nächsten Tag sich erneut ins Internet einwählen wollte, clickte er auf die von mir eingerichtete DFÜ Verbindung zu Freenet, danach ging aber ein Popup Fenster des tags zuvor downgeloadeten Programmes auf und sagte Ihm, daß es Ihn mit einem anderen Anbieter verbindet. Dieses Fenster ließ sich nicht schließen und auch das Fenster für die Verbindung über Freenet wurde deaktiviert. Einzig die Taste OK des Programmes funktionierte. Als Neuling auf diesem Gebiet dachte er sich dann nichts dabei und wurde dann aber ohne sein Wissen über eine 0190 Nummer für 3,63 DM die Minute ins Internet verbunden. Die Rechnung über die Telekom steht noch aus. Was kann man da machen? Er sieht jetzt eine Rechnung von ca 500.- DM für 3 Stunden surfen auf sich zukommen. Gibt es da ein Grundsatzurteil auf das man sich berufen kann?

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Hin und sprengen. (Anonym)
steely Louie (Anonym) „0190 Nummer ins Internet! Betrug? Legal?“
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Tja, da muß wohl das ganze DFÜ-Gedöns neu installiert werden. Was Ähnliches ist mir mal mit einer Heft-CD mit einem freenet-Zugang passiert (das Icon habe ich aus Versehen angeklickt und leider nicht sofort danach auch den Power-Schalter)...

Übrigens warum müssen Erotikseiten in Anführungszeichen stehen? In Zeiten öffentlichen Container-Vögelns kann ich moralisierende Beiträge à la "wer sich frauenverachtenden Pornomistdreck reinziehen will, und obendrein noch keine Ahnung hat, ist mit 500 DM noch sicher gut davongekommen..." nun gar nicht verstehen, oder werden die Damen (und Herren) dorthingezwungen? Außerdem gibt es auch genügend Erotikseiten über Männer, wieso hat das Autor die nicht erwähnt? [Diskriminierung!]

Eine Frechheit finde ich den Beitrag von AHDBfDWB! Wieso soll ein englischsprachiger Text fragwürdigen juristischen Wertes, noch dazu von einem ausländischen Anbieter, für einen deutschen Internet-Teilnehmer irgendwie bindend, geschweige den "juristisch wasserdicht" sein. Der Kollege hat einzig ein Problem mit der Telekom, die hier das Inkasso übernimmt, den ausländische Anbieter würde ich an seiner Stelle ignorieren. Daß die Telekom sich für sowas hergibt spricht ja wohl Bände! Würde sie es nicht, müßten sich solche "Unternehmen" erheblich mehr Mühe geben, überhaupt von Kunden Geld zu bekommen. Also ich würde die Sache mit der "Unsittlichkeit" solcher Geschäfte weiterverfolgen, die Telekom mal darauf hinweisen, daß ihre Rechnung hier sowas enthält, den Telekomanteil natürlich bezahlen und den Rest auf ein Sperrkonto, bis die Sache geklärt ist. Vielleicht wird der Anschluß dann nicht gesperrt.

Meine Erfahrung mit der Telekom ist allerdings: ES INTERESSIERT DIE EINEN SCHEISSDRECK OB ICH MEINEN ANSCHLUSS BRAUCHE, MIT IHNEN ZUFRIEDEN BIN, ODER WAS AUCH IMMER, BEIM GERINGSTEN ANLASS WIRD GESPERRT. Also Vorsicht, noch gibt es leider keine ernsthafte Alternative...

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na und pech gehabt er (Anonym)