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Lastschrifteinzug nicht von mir!

abba1 / 7 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,

habe heute meine Kontoauszüge begutachtet und dabei festgestellt dass dort ein fehlerhafter Lastschrifteinzug der definitiv nicht von mir in Auftrag gegeben worden ist.
Der Auftragseingang war heute morgen und wurde durch den Anbieter www.qlay.de durchgeführt.
Ich konnte die IP des Auftragsgeber über Qlay herausfinden und die ist nicht von mir.
Zumal ich heute morgen nicht zuhause oder nur in der Nähe eines Pc war.
Wie soll ich vorgehen?
Lastschrift bei meiner Bank stornieren und mithilfe der IP Anzeige gegen unbekannt erstatten (Anzeige bei Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft?).
Und sollen ich mich mit dem Anbieter des Service den Qlay angegeben hat in Verbindung setzten und wenn ja was soll ich den sagen?


Vielen Dank für eure Hilfe.

Gerd6 abba1 „Lastschrifteinzug nicht von mir!“
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Nun bleib erstmal locker.Ich würde mal von einem Irrtum ausgehen, weil es einfach keinen Sinn für einen Betrüger gibt, sich an Lastschriften zu bereichern. Einzugsermächtigungen /Lastschriften kann der Belastete bis zu 6 Wochen rückw. rückbuchen lassen. Und da erfahrungsgemäß auch die Banken keinen zwingenden Abgleich zwischen Kto-Nr und Kto-Inhaber vornehmen, kommt das bei Zahlendrehern etc nicht gerade selten vor. Ich kann es aus eigener (Berufs-)Erfahrung beurteilen, daß es keine Einzelfälle sind. Also rückbuchen lassen und der Fall sollte für Dich erledigt sein.
Wenn wir mal davon ausgehen, daß es ein Fehler war, wäre es gar nicht schlecht, wenn Du Qlay kurz informierst. Wenn die sauber sind, hilfst Du denen den Fehler zu bereinigen. Und wenn es Gauner sein sollten, wissen sie, daß bei Dir nichts zu holen ist.

hth...Gerd



Der PC-Minister warnt: OC schädigt Rechner und Herz und kann zum vorzeitigen Exitus führen.


out-freyn Gerd6 „Lastschrifteinzug nicht von mir!“
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Einzugsermächtigungen /Lastschriften kann der Belastete bis zu 6 Wochen rückw. rückbuchen lassen.

Ergänzung: In der Praxis ist diese Frist meist wesentlich länger. Die 6 Wochen resultieren aus einer Vereinbarung unter den Kreditinstituten, denen der Kunde aber nicht begetreten ist. Für den Kunden gilt daher eine Widerrufsfrist von 6 Wochen nach dem (auf die falsche Buchung folgenden) Rechnungsabschluss (wird i.d.R. jeweils zum Quartalsende durchgeführt).
charlie62 out-freyn „ Ergänzung: In der Praxis ist diese Frist meist wesentlich länger. Die 6...“
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Für den Kunden gilt daher eine Widerrufsfrist von 6 Wochen nach dem (auf die falsche Buchung folgenden) Rechnungsabschluss (wird i.d.R. jeweils zum Quartalsende durchgeführt).

Diese Regelung gilt für den Fall, dass tatsächlich eine Einzugsermächtigung vorliegt.

Vollkommen unberechtigte Einzüge von unbekannten Einziehenden kann man theoretisch sogar unbegrenzt widersprechen.

http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschriftrueck.html



charlie62 abba1 „Lastschrifteinzug nicht von mir!“
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Betrug bedingt Vorsatz, es könnte sich hier aber auch um ein Versehen handeln. Deshalb bringt es nichts gleich zur Polizei zu rennen.

Wenn du sicher bist, dass die Abbuchung nicht rechtmäßig ist, dann bitte deine Bank die Lastschrift zurückzugeben.

Allerdings solltest du dich einmal Fragen, wie die Firma an deine Kontonummer gekommen ist.

Olaf19 abba1 „Lastschrifteinzug nicht von mir!“
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Hi abba,

du schießt hier mit Kanonen auf Spatzen. Das ist etwa so, als wenn eine Kassiererin im Supermarkt dir versehentlich(!!) einen Euro Wechselgeld zu wenig herausgibt und du deswegen gleich zum Filialleiter gehst (und womöglich noch zur Staatsanwaltschaft wg. vorsätzlichen Betruges).

Wenn jemand wirklich betrügerische Absichten verfolgte, würde er es wesentlich subtiler anstellen - so, dass du es beinahe gar nicht merkst.

> Ich konnte die IP des Auftragsgeber über Qlay herausfinden und die ist nicht von mir.
> Zumal ich heute morgen nicht zuhause oder nur in der Nähe eines Pc war.


Nicht so viel Detektiv spielen... du könntest dir über die Denic Kontaktdaten zu Qlay besorgen, oder aber du schreibst einfach eine kurze Mail an webmaster@... bzw. info@..., diese Adressen existieren bei fast allen Domains.

Ich bin mir 99% sicher, dass das ganze ein Versehen ist und keine böse Absicht dahinter steckt.

CU
Olaf

abba1 Olaf19 „Hi abba, du schießt hier mit Kanonen auf Spatzen. Das ist etwa so, als wenn...“
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Hallo

da habt ihr wohl Recht.
Leider habe ich eine wesentliche Information vergessen.Sorry!!!
Nämlich das ich bei der Firma für die Qlay abgebucht hat, auch mal Kunde war, hatte dort aber gekündigt, vielleicht wurde die Kündigung nicht richtig durchgeführt.
Ist auch nicht meine Art gleich einen Riesenaufstand wegen einer Kleinigkeit zu betreiben, aber bei mir sitzt das Geld echt nicht so locker und deshalb war ich etwas aufgeregt. Aber bevor ich aus einer Lapalie eine mittelprächtige Katastrophe mache, wollte ich mir Rat einholen :- )

@Olaf19 wegen dem Detektiv spielen, im Vermerk der Buchung stand die die Domain von Qlay und zwar so Qlay.de/ELV/xxxx
wenn man das im Browser eingibt sieht man die ganzen Angaben der Transaktion, also IP, Anbieter, usw.



Mfg und vielen Dank,


abba

angelpage abba1 „Hallo da habt ihr wohl Recht. Leider habe ich eine wesentliche Information...“
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Ich rate immer zu einer Stornierung bei der Bank (falls man wirklich sicher ist). Fehlbuchungen und Gutschriften wiederzubekommen, dauert fast immer Wochen bis Ultimo (falsche Abbuchungen macht irgendeine Buchhalterin, Überweisungen muss dagegen oft erst mal ein Chef gehemigen). Weshalb sollte man sich mit irgendjemandem, fast immer unbekannten Menschen, in der Welt auseinandersetzen oder gar streiten?

Da es aber lt. vod-online.tv offensichtlich um Vertragssachen ("keine alten Amateur- oder ausgelutschte Hardcore DVDs", "Laufzeiten", "Abo" usw.) geht, würde ich das vorher überprüfen. Sonst könnte ein Anwalt, Mahnbescheid, Gerichtsverhandlung usw. sinnlos teuer werden, zumal dieser Dienst ja zugegebenermassen tatsächlich genutzt wurde ... Denn das Geld folgt nun mal dem Vertrag.

Und wieder mal: "Contra Nepp?" Wirklich?