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neanderix De_prodigo_Filio „Hallo Der Betrieb einer Gaststätte und der Ausschank von alkoholischen Getränken bedürfen einer Gaststättenkonzession, ...“
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Der Betrieb einer Gaststätte und der Ausschank von alkoholischen Getränken bedürfen einer Gaststättenkonzession, nach Gaststättengesetz!

Aber nicht der Betreiber eines Kiosk. Und offiziell betreibt die Dame einen solchen.

Und ja, auch in einem Kiosk dürfen Brat- und Bockwürstchen verkauft werden.

Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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