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Merkwürdiges Urteil...

gelöscht_84526 / 70 Antworten / Flachansicht Nickles

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Ich sage lieber nicht, was ich davon halte...

Gruß
K.-H.

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und wieso markenrecht? Crazy Eye
notar gelöscht_84526 „Merkwürdiges Urteil...“
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Wer lesen kann, ist klar im Vorteil !

Auf jeder Recovery-Disc von MS steht
(sinngemäß) geschrieben: Der Weiter-
verkauf (an einen Dritten, Anm. d. Uz.)
ist nicht gestattet (oder so ähnlich).

Damit tut MS kund, daß eine Recovery-
Disc nicht Gegenstand eines Kaufver-
trags sein kann. (quasi AGB-Regelung).

Diese Regelung ist jedoch nur dekla-
ratorisch. Konstitutiv hingegen ist das
im jeweiligen Vertriebsland von MS
geltende Urheberrecht. Da (nicht nur)
in Deutschland geistige Werke ge-
schützt sind (vgl. zB Filme, Buchin-
halte, Gemälde, Erfindungsprodukte,
technisches know-how etc.) ist die
Verletzung eines Urheberrechts ein
absolut geschütztes Recht (i.S. von
§ 823 I BGB) und verpflichtet im Ver-
letzungsfall zu Schadensersatz.

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