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Merkwürdiges Urteil...

gelöscht_84526 / 70 Antworten / Flachansicht Nickles

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Ich sage lieber nicht, was ich davon halte...

Gruß
K.-H.

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und wieso markenrecht? Crazy Eye
Karlheinz5 Olaf19 „ Schon recht, ich wollte damit nur verdeutlichen, dass auch Haushaltsgeräte auf...“
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Es geht doch überhaupt nicht um das Urheberrecht, das du hier schon mehrfach ins Spiel gebracht hast. Sowohl bei normalen Gütern, wie auch bei Lizenzware hat das überhaupt nichts mit dem Urheberrecht zu tun.

Die Unterscheidung liegt doch nur darin, ob man ein Produkt erwirbt oder ob man nur eine Lizenz zur Benutzung des Produkts erwirbt.

Der Vergleich mit Haushaltsgeräten ist dabei denkbar schlecht, da dort eine Nutzung über Lizenzen nur schwer vorstellbar ist. (Stichwort: Abnutzung, Wertverlust etc.)

Denk ich an Gömnitz in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht.
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