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Störerhaftung bei gemeinsamer Internetnutzung

violetta7388 / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

immer schön das lan, wlan oder noch besser die TAE-Dose im Auge behalten! Neuerdings besteht eine gemeinschaftliche Haftung bei häuslichem Internetzugang auch für volljährige Personen, wie z. B. Ehemann und
Ehefrau, Kinder und Freund(in).

Zum Urteil geht es insbesondere hier: http://www.golem.de/0912/71968.html

MfG.
violetta

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Prosseco mawe2 „Störerhaftung gut und schön. Wenn also der Vater als Mitstörer herangezogen...“
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Dasi ist wieder eine Kinder Argumentation.

Ich sage immer: "Wenn der Hund nicht geschissen haette, dann waere ich nicht ausgerutscht".

Gruss
Sascha

Das ist keine Signatur. Sondern ich putz hier nur
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