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Störerhaftung bei gemeinsamer Internetnutzung

violetta7388 / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

immer schön das lan, wlan oder noch besser die TAE-Dose im Auge behalten! Neuerdings besteht eine gemeinschaftliche Haftung bei häuslichem Internetzugang auch für volljährige Personen, wie z. B. Ehemann und
Ehefrau, Kinder und Freund(in).

Zum Urteil geht es insbesondere hier: http://www.golem.de/0912/71968.html

MfG.
violetta

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Prosseco violetta7388 „Störerhaftung bei gemeinsamer Internetnutzung“
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In wessen Wohnung, denn bitte?

In ihr eigener Zimmer ?

Auf wessen Rechnung denn ?

Gruss
Sascha



Das ist keine Signatur. Sondern ich putz hier nur
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